Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.
Seit 2015 wird die Förderung gemäß BayKiBiG ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30.Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichten Endabrechnung durchgeführt.
Die Verwaltung legt deshalb erst heute die Jahresrechnung 2015 nachrichtlich und die Jahresrechnung 2016 zur Beschlussfassung vor.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Jahresrechnungen der Träger auf der Basis der Betriebsträgerschaftsverträge, diese zuletzt mit einer Laufzeit von 3 Jahren in 2014 beschlossen, geprüft worden sind. Das Ergebnis ist zuletzt mit den betroffenen Trägern am 15.05.2018 abgestimmt worden.
Nach Artikel 22 (2) BayKiBiG ist die Gemeinde berechtigt, sonstige kommunale Geld- und Sachleistungen auf Ihren kommunalen Förderanteil anzurechnen.
Die Betriebskosten der Einrichtungen werden seit dem Betriebsjahr den Trägern während des laufenden Betriebsjahres in Rechnung gestellt und sind in der Abrechnung bereits berücksichtigt.
- Ergebnis verrechneter Überschüsse / Defizite (Rücklagenentwicklung):
Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 20 6/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.
TOP 2 der Anlagen , letzte Zeile
Träger: EUR
AWO KV EBE e. V. (Hort Schulstraße, HfK Birkenallee,
KiGa Blumenstraße gesamt) 24.356.-
Kinderland Plus gGmbH (HfK Fresiengasse, Sudetenstraße,
Seerosenstraße 17, Kirchheimer Allee gesamt) 361.184.-
Familienzentrum Poing e. V. (HfKs Zauberwinkel, Seerosenstraße 15
Hort Bürgerhaus gesamt) 573.233.-
Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer zweckgebundenen Trägerrücklage einem zweckgebundenen Verwahrkonto bei der Gemeinde zugeführt.
Dies ist zwischenzeitlich nur noch beim Familienzentrum Poing e.V. der Fall:
(RL-Stand 31.12.2015: EUR 107.066.- zzgl. EUR aus 2016 97.287.-, gesamt EUR 204.354.-)
Die Abrechnung wurde in der Sitzung das Haupt- und Finanzausschusses detailliert erläutert.
Nachrichtlich: Die Auszahlung der vertraglich geregelten Schließtageregelung ab dem Betriebsjahr 2013/2014 erfolgt nach Beschlussfassung des Gemeinderates.
Die Abrechnung des Jahres 2017 wird voraussichtlich im Oktober 2018 im Haupt- und Finanzausschuss erörtert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.