Neufassung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg hat seine kreisangehörigen Kommunen aufgefordert, die Bayerische Ehrenamtskarte als „Dankeschön“ und Anerkennung an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger zu bewerben. Nicht nur Vergünstigung von Seiten der Firmen im Landkreis, sondern auch Nachlässe in öffentlichen Einrichtungen sind kleine Anerkennungen für diese bürgerschaftlichen Leistungen (Anlage 1).

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diesen anerkannten, ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen die jährliche Grundgebühr für die Nutzung der Gemeindebücherei gemäß § 2 der Satzung und die Kosten für die Ausstellung des Leseausweises gemäß § 3 der Satzung bei Nachweis der gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte zu erlassen.

Hierfür ist jedoch die Neufassung der Satzung Bedingung (Anlage 2)

Weiter schlägt die Verwaltung vor, redaktionell im § 3 Abs. 1 und Abs. 2 den Begriff Nutzerausweis in Leserausweis zu ändern und den § 10 Inkrafttreten anzupassen und empfiehlt, die Neufassung der Satzung zu beschließen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gemeinde Poing unabhängig von der Ehrenamtskarte das Ehrenamt bereits vielfältig unterstützt.
Hierzu gehören insbesondere die unentgeltliche Überlassung gemeindliche Liegenschaften an örtliche Vereine, der Ehrenamtsempfang am Volksfest und die personelle Unterstützung ehrenamtlichen Engagements durch hauptamtliche Mitarbeiter, z.B. in den Bereichen Senioren und Asyl.

Beschlussvorschlag

Der Neufassung der Gebührensatzung gemäß Anlage 2 wird mit/ohne Änderung zugestimmt.

Beschluss

Der Neufassung der Gebührensatzung gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Das Landratsamt Ebersberg hat seine kreisangehörigen Kommunen aufgefordert, die Bayerische Ehrenamtskarte als „Dankeschön“ und Anerkennung an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger zu bewerben. Nicht nur Vergünstigungen von Seiten der Firmen im Landkreis, sondern auch Nachlässe in öffentlichen Einrichtungen sind kleine Anerkennungen für diese bürgerschaftlichen Leistungen.
Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, diesen anerkannten, ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen die jährliche Grundgebühr für die Nutzung der Gemeindebücherei gemäß § 2 der Satzung und die Kosten für die Ausstellung des Leseausweises gemäß § 3 der Satzung bei Nachweis der gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte zu erlassen. Dem hat der Gemeinderat neben redaktionellen Änderungen zugestimmt.
Die Verwaltung hat auch darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Poing unabhängig von der Ehrenamtskarte das Ehrenamt bereits vielfältig unterstützt.
Hierzu gehören insbesondere die unentgeltliche Überlassung gemeindlicher Liegenschaften an
örtliche Vereine, der Ehrenamtsempfang am Volksfest und die personelle Unterstützung ehren-
amtlichen Engagements durch hauptamtliche Mitarbeiter, z. B. in den Bereichen Senioren und Asyl.

Die Satzung wurde einstimmig verabschiedet.



Datenstand vom 16.11.2018 13:10 Uhr