Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Wohngebiet W 7, Bebauungsplan Nr. 62


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 den Bebauungsplan Nr. 62 für das Wohngebiet W 7 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 10.04.2019 in Kraft getreten.

Die Erschließung dieses Bebauungsplangebietes soll wie für die Bebauungspläne Nr. 55 – Wohngebiet W 5 (Zauberwinkel) und Nr. 56 – Wohngebiet W 6 (Seewinkel) auf die Südhausbau Verwaltung GmbH & Co. KG, München, als Erschließungsträgerin übertragen werden.

Der Vertragsentwurf entspricht im Wesentlichen dem für das Wohngebiet W 6 (Seewinkel) geschlossenen Vertrag.

Einzelne Punkte wurden inhaltlich modifiziert. Hierzu gehören beispielsweise die Einrichtung von Glasfasertechnik zur Breitbandversorgung aller Gebäude (Nr. 2.1.4), der Einsatz von LED-Technik in der Straßenbeleuchtung und die Herstellung von Verteilerkästen, z. B. für Ladestationen Elektromobilität (Nr. 2.2). Die Regelungen zur Herstellung von Eigentümerwegen entfallen, weil diese im Plangebiet nicht vorgesehen sind.

Die Anlage 2 zu Nr. 2.3 des Vertragsentwurfes entspricht dem Ergebnis der Beratungen im Bau- und Umweltausschuss am 23.07.2019 und im Gemeinderat am 25.07.2019.

Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages wird in der vorliegenden Fassung – gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen – zugestimmt.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Gemeinderat zuzustimmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die Auswirkungen sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 62 beschrieben.

Beschluss

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages wird in der vorliegenden Fassung – gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen – zugestimmt.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Gemeinderat zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Wohngebiete W 7, Bebauungsplan Nr. 62
(sta) Der Gemeinderat hat einstimmig dem Abschluss des Erschließungsvertrages in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wurde ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Gemeinderat zuzustimmen.

Die Erschließung dieses Bebauungsplangebietes soll wie für die Bebauungspläne Nr. 55 – Wohngebiet W 5 (Zauberwinkel) und Nr. 56 – Wohngebiet W 6 (Seewinkel) auf die Südhausbau Verwaltung GmbH & Co. KG, München, als Erschließungsträgerin übertragen werden.

Der Vertragsentwurf entspricht im Wesentlichen dem für das Wohngebiet W 6 (Seewinkel) geschlossenen Vertrag.

Einzelne Punkte wurden inhaltlich modifiziert. Hierzu gehören beispielsweise die Einrichtung von Glasfasertechnik zur Breitbandversorgung aller Gebäude (Nr. 2.1.4), der Einsatz von LED-Technik in der Straßenbeleuchtung und die Herstellung von Verteilerkästen, z. B. für Ladestationen Elektromobilität (Nr. 2.2). Die Regelungen zur Herstellung von Eigentümerwegen entfallen, weil diese im Plangebiet nicht vorgesehen sind.

Datenstand vom 29.11.2019 12:59 Uhr