Geförderter Wohnungsbau in Poing; Informationen zu den verschiedenen Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat bei der Beschaffung neuen Wohnraums und bei der Bebauung des im Gemeindeeigentum stehenden Grundstücks WA 1.3 im Baugebiet W7 verschiedene Möglichkeiten, den Wohnungsbau dort umzusetzen.

Sowohl der selbstständige Bau von Wohnungen durch die Gemeinde in Form eines zu diesem Zweck zu gründenden Unternehmens, als auch der Bau über das gemeinsam geführte Kommunalunternehmen des Landkreises Ebersberg (WBEgKU) kommen in Betracht, sofern der Grundstücksbestand und die späteren Wohnungen im Eigentum der Gemeinde verbleiben sollen. In diesen Fällen kann die Förderung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms – KommWFP genutzt werden.

Alternativ kann die Gemeinde das Grundstück an einen privaten Träger (z. B. Bayern Heim GmbH, Oberbayerische Heimstätte, Südhausbau) veräußern, der dann dort, wie bereits in anderen Bauabschnitten in Zusammenarbeit mit der Oberbayerischen Heimstätte, der Wohnungsgenossenschaft Ebersberg oder der Südhausbau geschehen, günstige EOF-Wohnungen baut.

Die Verwaltung erläutert in der Sitzung anhand einer Präsentation die Alternativen.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Es wird empfohlen, dass der Gemeinderat diese Thematik in der neuen Legislaturperiode vertieft.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Kurzbericht

Geförderter Wohnungsbau in Poing;
Informationen zu den verschiedenen Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten
(bro) Die Verwaltung hat die verschiedenen Möglichkeiten der Bauherrschaft bei der Beschaffung neuen Wohnraums und der Bebauung des im Gemeindeeigentum stehenden Grundstücks WA 1.3 im Baugebiet W7 erläutert.
Sowohl der selbstständige Bau von Wohnungen durch die Gemeinde in Form eines zu diesem Zweck zu gründenden Kommunalunternehmens, als auch der Bau über das gemeinsam geführte Kommunalunternehmen des Landkreises Ebersberg (WBEgKU) kommen in Betracht, sofern der Grundstücksbestand und die späteren Wohnungen im Eigentum der Gemeinde verbleiben sollen. In diesen Fällen kann die Förderung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms – KommWFP genutzt werden.
Alternativ kann die Gemeinde das Grundstück an einen privaten Träger veräußern, der dann dort, wie bereits in anderen Bauabschnitten in Zusammenarbeit mit der Oberbayerischen Heimstätte, der Wohnungsgenossenschaft Ebersberg oder der Südhausbau geschehen, günstige EOF-Wohnungen baut.
Die Verwaltung hat insbesondere auf die Fördermöglichkeiten des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern i.H.v. 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten hingewiesen.
Es wurde dem Gemeinderat empfohlen, das Thema in der neuen Legislaturperiode nochmal zu vertiefen.

Datenstand vom 10.03.2020 13:24 Uhr