Asyl- und Flüchtlingsthemen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Zahl der Asylbewerber:

In Poing sind zum 14.02.2020 insgesamt 257 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. Die meisten davon stammen aus den Ländern Afghanistan (66), Nigeria (54) und Pakistan (44).

Anerkannte Asylbewerber:

Aktuell leben in Poing 50 anerkannte Asylberechtigte in Unterkünften der Regierung von Oberbayern und des Landratsamtes Ebersberg und stellen somit Fehlbeleger dar. Diese Unterkunft wird bei freien Plätzen mit Asylsuchenden-/berechtigten aus ganz Bayern nachbelegt.

Obwohl die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Senator-Gerauer-Straße 100 laut der zuständigen Unterkunftskoordinatorin darüber aufgeklärt sind, dass diese bei einer länger als 21 Tage anhaltenden Abwesenheit aus der Unterkunft abgemeldet werden, mussten wir vor allem im Zeitraum von Anfang November 2019 bis Ende Januar 2020 feststellen, dass solche Abmeldungen aus der Unterkunft an ihrer Häufigkeit zunehmen.

Problematisch wird für Seiten der Gemeinde eine solche Abmeldung dann, wenn es sich um Fehlbeleger handelt, welche nach ihrer Abwesenheit in die Gemeinschaftsunterkunft zurückkehren wollen. Da sie hier jedoch nicht mehr aufgenommen werden, gelten sie als obdachlos. Für ihre Unterbringung wäre dann die Kommune zuständig, somit die Gemeinde Poing.

Jedoch sind auch unsere Kapazitäten in der gemeindlichen Obdachlosenunterkunft begrenzt. Derzeit leben dort vier Personen, bei einer der Personen handelt es sich um einen der ehemaligen Fehlbeleger. Zwei weitere abgemeldete Asylberechtigte konnten sich zumindest derzeit selbstständig eine Unterkunft organisieren.

Laut dem Bayer. Städtetag würde die Obdachlosenfürsorge grundsätzlich nur solche Personen umfassen, die in der Gemeinde selbst vor Eintritt der Obdachlosigkeit ihren Wohnsitz gehabt haben oder sonst einen Bezug zu der Gemeinde aufweisen können. Hierunter würden diejenigen Personen nicht fallen, die in eine bestimmte Gemeinde kommen, um von dieser Unterkunft zu erhalten. Laut dem Bayerischen Städtetag wäre somit der Freistaat Bayern primär für die Unterbringung von anerkannten Asylberechtigten zuständig. Auch der Landkreis Ebersberg vertritt diese Ansicht, wie bereits 2018 durch den Landrat Herrn Niedergesäß gegenüber der Gemeinde Poing eingeräumt wurde.

Aufgrund der aktuellen Fälle, wurde ein Schreiben an Frau Regierungspräsidentin Maria Els versandt. Hiermit soll eine für alle vertretbare Lösung seitens der Regierung, als Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft Senator-Gerauer-Straße 100, gefunden werden.

WLAN in der Gemeinschaftsunterkunft Grub


Beim letzten Helferkreistreffen, welches am 11.02.2020 stattfand, wurde das Thema WLAN in der Gemeinschaftsunterkunft in der Senator-Gerauer-Straße 100 in Grub durch die ehrenamtlichen Helfer aufgegriffen.
Hierbei wurde der gemeinnützige Verein „Refugees Online“ vorgestellt, welcher sich um die Internetversorgung von Gemeinschaftsunterkünften kümmert.
Durch die Ehrenamtlichen wurde der Kontakt zum Verein hergestellt, welcher sich daraufhin mit der Regierung von Oberbayern in Verbindung setzte, um die erforderliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des WLANs in der Gemeinschaftsunterkunft Grub zu erhalten. Die Regierung von Oberbayern stimmte dem Antrag des Vereins zu, woraufhin der Verein die benötigten Leitungen und Hardware organisierte.

Der Schaltungstag und die Inbetriebnahme des WLANs wurden für die kommende Woche, Kalenderwoche 11 angesetzt.

Anschlussinhaber und Betreiber des WLAN wird der Verein Refugees Online. Die technische Betreuung vor Ort erfolgt durch den Helferkreis. Finanziert wird das Projekt durch den Verein.

Die Regierung von Oberbayern sowie der Grundstückseigentümer wurden von jeglichen Haftungsansprüchen, die aus missbräuchlicher Nutzung des WLAN entstehen könnten, freigestellt.

Folgen der aktuellen Situation an der griechisch-türkischen Grenze

Medienberichten zufolge hat der Landkreis Ebersberg noch keine Aufforderung erhalten, neue Flüchtlinge unterbringen zu müssen. Wie man vorgehen werde, sollten dem Landkreis neue Flüchtlinge zugewiesen werde, wäre seitens des Landratsamtes Ebersberg noch nicht entschieden.

Datenstand vom 28.05.2020 12:13 Uhr