Lichtzeichenanlage Neufarner Straße; Probebetrieb
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 05.03.2020 | ö | informativ | 1.12 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Ebersberg hat als die für die Neufarner Straße in Poing zuständige Straßenverkehrsbehörde (Kreisstraße EBE 2) eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Demzufolge wird auf der Neufarner Straße Ecke Wittelsbacherstraße für einen Zeitraum von 12 Monaten eine Probelichtsignalanlage für Fußgänger angeordnet.
Datenstand vom 28.05.2020 12:13 Uhr