Gemeindliches Einvernehmen bei Bauanträgen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.06.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

In der Zeit vom 02.04.2020 bis zum 21.04.2020 sind Baugesuche eingegangen, die gemäß der Geschäftsordnung im Bau- und Umweltausschuss zu behandeln gewesen wären.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.04.2020 nur dringliche Tagesordnungspunkte behandelt, so dass aufgrund Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung das gemeindliche Einvernehmen zur Fristwahrung durch den Ersten Bürgermeister erfolgte.

Hiermit wird der Bau- und Umweltausschuss in der heutigen Sitzung über folgende Baugesuche in Kenntnis gesetzt:

  • Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte aus Containerelementen auf dem Volksfestplatz der Gemeinde Poing;
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
Der Baugenehmigungsbescheid wurde am 27.02.2020 erteilt. Aufgrund der Corona-Pandemie war eine Durchführung der Maibaumwache nicht möglich.
Die Verlängerung der Baugenehmigung wurde bis einschließlich 19.05.2021 beantragt.

  • Neubau Realschule mit Dreifachsporthalle;
Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines 4. Geschosses
Der Vorbescheid wurde bereits dreimal verlängert.
Den erforderlichen Befreiungen von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46.2 „Schulareal Am Bergfeld“ sowie der notwendigen Abstandsflächenübernahme wurde ebenfalls weiterhin zugestimmt.

  • Neubau von vier computergesteuerten Futterstationen mit Überdachung;
    Die vier Futterstationen werden auf dem Grundstück der Reitanlage Langhof errichtet. Die Reitanlage Langhof liegt im Außenbereich. Diesem Bauvorhaben wurde 2015 im Bau- und Umweltausschuss bereits zugestimmt.

  • Erweiterung Logistikgebäude in Poing, II. BA;
Änderung zum genehmigten Verfahren vom 02.04.2019
Im Zuge der Ausführungsplanung sowie durch Veränderungen der Anforderungen an die Logistikplanung wurden z.T. grundlegende Änderungen an den Logistikeinrichtung vorgenommen.
Die Änderungen erfolgen ausschließlich im Bereich des Logistikgebäudes der genehmigten. Bauplanungsrechtliche Belange sind nicht berührt.
Dem Logistikgebäude II. BA wurde bereits 2018 im Bau- und Umweltausschuss zugestimmt.

  • Bauvorhaben im Wohngebiet W 7;
Bauvorhaben, mit Baukosten über eine Million ohne Befreiungen. Prüfungsgrundlage war die bis 30.04.2020 gültige Geschäftsordnung, die eine Behandlung bei Baukosten über 1  Mio. erforderlich macht.


Datenstand vom 29.07.2020 16:19 Uhr