Kindertagesstätten in Poing; Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG ab September 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.11.2020 ö 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 18.05.2006 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Elternbeiträge gemäß § 90 Absatz 1 SGB VIII i.V.m. Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG im Gemeindegebiet vereinheitlicht zu erheben. Neben den freigemeinnützigen Trägern, die per Trägerschaftsvertrag  (gemäß § 4 Nr. 2) an die vom Poinger Gemeinderat beschlossenen bzw. zu beschließenden Elternbeiträge gebunden sind, haben sich bisher auch die katholischen Einrichtungen, der Waldkindergarten und die Betriebskindertagesstätte (weitestgehend) daran orientiert.

Die Elternbeiträge wurden seit dem Jahr 2006 bisher zweimal erhöht. Die erste Elternbeitrags-erhöhung erfolgte mit Beschluss vom 25.03.2010 ab dem Betriebsjahr 2010/2011, die zweite Erhöhung der Elternbeiträge wurde mit Beschluss vom 21.05.2015 zum September 2015 umgesetzt.

Der AWO-Kreisverband Markt Schwaben e.V. beantragte mit Schreiben vom 21.08.2019 eine Erhöhung der Elternbeiträge in Poing.

Im Januar 2020 wurde mit allen ortsansässigen Trägervertreter*innen eine etwaige Elternbeitragserhöhung erstmals beraten. Parallel erfolgte durch die Verwaltung ein Vergleich der aktuellen Elternbeiträge, die in den vergleichbaren kreisangehörigen Gemeinden festgesetzt sind. Hier wurde festgestellt, dass die Elternbeiträge unter dem Durchschnitt des nördlichen Landkreises Ebersberg liegen. Die Verwaltung wird diesen Abgleich der Krippen-, Kindergarten- und Hortbeiträge anhand der Übersicht der aktuellen Elternbeiträge in der Sitzung erläutern.
Durch die Entwicklungen mit COVID 2019 wurde das Thema im Oktober 2020 mit den Trägern neu erörtert.  

Grundsätzlich:
Der Freistaat Bayern plant aktuell keine Abschaffung der „Kita-Gebühren“. Laut dem Bayerischen Sozialministerium ist die Qualität der Betreuung für die Eltern wichtiger als eine kostenfreie Betreuung. Des Weiteren werden grundsätzlich finanziell schwächere Familien vom Elternbeitrag über die wirtschaftliche Jugendhilfe befreit, hier würde eine Gebührenbefreiung ins Leere laufen.

Die Kindertagesstätten-Finanzierung im Überblick:

  1. staatlicher Förderanteil (Berechnungsgrundlage jährlich festgelegter Basiswert)
  2. kommunaler Förderanteil (Berechnungsgrundlage jährlich festgelegter Basiswert)
  3. Qualitätsbonus (staatlicherseits)
  4. Elternbeiträge mit Verpflegungsgeldern/Spielgeldern
  5. Betriebskostenförderung - Bundesförderung U3 nur für Kinder unter 3 Jahren (vorerst befristet bis 31.12.2021)
  6. seit 01.04.2020 den sog. staatlichen Verwaltungsleitungsbonus für Hausleitungen

Gemäß dem Bayerischen Gemeindetag decken die jährlich berechneten staatlichen und kommunalen Fördermittel bis zu 70% - 75% der Betriebskosten. Die restlichen Ausgaben müssen über die Elternbeiträge und sonstige Einnahmen seitens des Trägers gedeckt werden.

Entlastungen der Familien/Alleinerziehende im Überblick:

  1. Durch das bayerische Familiengeld seit dem 01.08.2018 für Kinder im 2. (250,00 €/Monat) und im 3. Lebensjahr (300,00 €/Monat).

  1. Ab Januar 2020 wurde das sogenannte bayerische Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100,00 €/Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn das Familieneinkommen die haushaltsbezogene Einkommensgrenze von 60.000,00 € nicht übersteigt.

  1. Durch den Vertrag zwischen Bund und dem Freistaat zum KiTa-Qualitäts- und –Teilhabeverbesserungsgesetz (GUTE KITA GESETZ) vom 23.09.2019 erfolgt rückwirkend seit dem 01.04.2019 die Entlastung für Familien durch einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 Euro für die gesamte Kindergartenzeit (bisher wurde bis zum 31.03.2019 das letzte Kindergartenjahr lediglich bezuschusst).

  1. Durch die wirtschaftliche Jugendhilfe, ebenfalls abhängig vom Familieneinkommen, können die Elternbeiträge für die Betreuung von Schulkindern in voller Höhe übernommen werden.

  1. Ab Januar 2020 stieg der Kinderfreibetrag um 192,00 €/Kind (zusätzlich der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungsbedarf in Höhe von 2.640,00 €/Kind).

6.        Der Unterhaltsvorschuss stieg ebenfalls zum 01.01.2020:
für Kinder von 0 bis 5 Jahren von 150,00 € auf 165,00 €,
für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 202,00 € auf 220,00 €,
für Kinder von 12 bis 17 Jahren von 272 € auf 293,00 €.

Beim gemeinsamen Trägertreffen im Oktober 2020 sprachen sich alle Trägervertreter*innen einheitlich für folgende Erhöhungen aus, um die Personalkosten aber auch die gestiegenen Betriebskosten zu denken. Die Trägervertreter*innen baten auch zu bedenken, dass die Steigerung der Elternbeitragshöhe ebenfalls der Personalakquise zu Gute kommt, um gerade in diesen Zeiten Fachpersonal zu finden und vor allem zu halten.

Die Verwaltung schlägt daher in Abstimmung mit den Trägervertreter*innen folgende Erhöhung der Beiträge ab September 2021 vor:

  • Erhöhung der Krippenbeiträge um 20%
  • Erhöhung der Kindergartenbeiträge um 30%
  • Erhöhung der Hortbeiträge um 20%

Auch nach der vorgeschlagenen prozentualen Steigerung liegen die Poinger Elternbeiträge im Vergleich zu den anderen Gemeinden im mittleren Bereich.

Um zukünftige Steigerungen bei den Personalkosten zu berücksichtigen, wurde von allen Trägern der Wunsch formuliert, dass man eine jährliche Erhöhung der Elternbeiträge gerundet analog zu den Tarifsteigerungen (TVöD Bereich Sozial- und Erziehungsdienst) aufnimmt, solange sich die Rechtslage im Freistaat hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen nicht ändert.

Daher empfiehlt die Verwaltung ab September 2022 die Elternbeiträge analog der prozentualen tariflichen Steigerungen im Bereich des Tarifvertrages zum Sozial- und Erziehungsdienst jährlich anzupassen.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird folgender Beschluss empfohlen:

  1. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung gemäß BayKiBiG wird ohne Änderungen zugestimmt.
Die Regelung der Elternbeiträge tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

  1. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge gerundet analog der Tarifsteigerungen TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst ab September 2022 wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

Dem Gemeinderat wird folgender Beschluss empfohlen:

  1. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung gemäß BayKiBiG wird ohne Änderungen zugestimmt.
Die Regelung der Elternbeiträge tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

  1. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge gerundet analog der Tarifsteigerungen TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst ab September 2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2020 12:11 Uhr