Antrag auf Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Intensivwohngemeinschaft, Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 18. November 2020 ging der o.g. Antrag auf Nutzungsänderung bei der Gemeinde ein.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Angelbrechtinger Feld, rechtskräftig seit 28.07.1967, der nur hinsichtlich der Baulinien und Baugrenzen gültig ist. Ansonsten erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Die Gebietsart stellt faktisch ein Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO dar.

Das Gebäude bleibt im Bestand erhalten, es erfolgt keine äußerliche Veränderung.

Mit Bescheid vom 14.08.2019 wurde in der Neufarner Straße 34 bereits die Umnutzung für eine Intensivpflegewohngemeinschaft mit 8 Betten genehmigt.

Nunmehr wird eine weitere Intensivpflegewohngemeinschaft im Erdgeschoss der Neufarner Straße 34 mit 4 Betten beantragt.

Erforderliche Stellplätze / Antrag auf Befreiung von der Stellplatzsatzung:
Die Nutzung als Intensivwohngemeinschaft ist in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing nicht exakt erfasst. Weder die Nutzung „Betreutes Wohnen (Senioren)“, noch „Wohnheim für Behinderte“ trifft die Nutzung exakt.

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 23.07.2019 wurde dem Stellplatznachweis mit 4 Stellplätzen für eine Intensivwohngemeinschaft mit 8 Betten zugestimmt.

Für den Stellplatznachweis mit 4 Betten rechnet der Betreiber mit einem Personalschlüssel von 1,5 Personen Pflegepersonal (1 Stellplatz) und max. 1. zeitgleicher Besucher. Somit ergibt sich ein Bedarf von 2 Stellplätzen, die entsprechend in den Planunterlagen dargestellt sind.

Die Stellplätze sind im Bestand (Büronutzung mit 65 qm Hauptnutzfläche, 1 Stellplatz je 30 qm Hauptnutzfläche, also bisher erforderlich 2) bereits vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Intensivwohngemeinschaft in der Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing wird erteilt.

Dem eingereichten Stellplatznachweis (Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung) wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Intensivwohngemeinschaft in der Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing wird erteilt.

Dem eingereichten Stellplatznachweis (Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2021 09:13 Uhr