Am 17.05.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.
Der Antragsteller beantragt die Umnutzung des REWE-Marktes in eine Mischnutzung mit 4 Wohneinheiten und 2 Praxiseinheiten im Erdgeschoss des Gebäudes Bürgermeister-Germeier-Straße 2.
Die geplanten 4 barrierefreien Wohneinheiten verfügen über eine Wohnfläche von 53,80 m² bis 80,80 m² insgesamt eine Fläche von 253,10 m².
Des Weiteren sind im Erdgeschoß eine Tierarztpraxis mit 165 m² sowie eine Physiopraxis mit 145,10 m² geplant.
Im Obergeschoss und Dachgeschoss verbleibt es bei der bisherigen Wohnnutzung.
Das Grundstück Bürgermeister-Germeier-Straße 2 befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Teilgebiet Kampenwandstraße“.
Der Bebauungsplan setzt im Erdgeschoss sowie im 1-geschossigen Anbau als Nutzung „Laden“ fest.
Folgende Befreiungsanträge wurden gestellt:
1. Antrag auf Befreiung von der Ladennutzung im Erdgeschoß
Der Bebauungsplan Nr. 25 setzt im Erdgeschoß die Nutzung „Laden“ fest.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
Der bisherige Nutzer der Ladeneinheit, ist bereits in einen ca. 300 m entfernten bedarfsgerechten und deutlich größeren Neubau in der Gemeinde umgezogen. Kunden des Supermarktes gehen entsprechend zur neuen Filiale. Um dennoch weiter die Lebendigkeit des Ortszentrums zu gewährleisten, sieht es die Bauherrschaft, wie auch die Gemeinde als sinnvoll an, dass die Räume anderweitig mit reduzierter Fläche vermietet werden. Eine Umnutzung der Einheit ist unseres Erachtens aufgrund der aktuellen Situation nach sinnvoll und vertretbar. Der gemeindlich gewünschte Gewerbecharakter im EG an der Anzinger-/Bürgermeister-Germeier-Straße bleibt erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anteile der Flächen für Wohnnutzung mit ca. 253 m² stehen einer Gewerbefläche mit ca. 310 m² gegenüber. Dies ist planungsrechtlich vertretbar. Der Befreiung kann zugestimmt werden.
2. Antrag auf Befreiung von Festsetzung des Kinderspielplatzes
Der Bebauungsplan Nr. 25 setzt im südlichen Bereich zwischen den Gebäuden Bürgermeister-Germeier-Straße 2 und Bürgermeister-Germeier-Straße 4-6 einen Kinderspielplatz fest.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
Im Zuge der energetischen Sanierung der Gebäude Bürgermeister-Germeier-Straße 4 und 6 wurde ein Kinderspielplatz errichtet. Dieser wurde an eingezeichneter Stelle errichtet. Durch die Errichtung des Spielplatzes an der angegebenen Stelle sehen wir die Notwendigkeit des Spielplatzes laut Bebauungsplan als erfüllt an. Die Befreiung richtet sich entsprechend nach der Lage des Spielplatzes.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund des bestehenden Kinderspielplatzes kann der Befreiung zugestimmt werden.
3. Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Anbauverbotszone
Der Bebauungsplan Nr. 25 setzt eine sog. Anbauverbotszone für ein Sichtdreieck fest.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
Diese Zone ist nicht explizit im Bebauungsplan als Verkehrsfläche ausgewiesen, ist aber bereits im Bestand vorhanden. Die Verkehrszone war für die Anlieferung des Supermarktes und der Bedienbarkeit des Grundstücks notwendig. Auch bei der geplanten Umnutzung ist die Verkehrsfläche zur Erschließung der Stellplätze unerlässlich. Die Grundzüge der Planung werden durch die Verkehrsfläche nicht berührt. Ebenso werden nachbarliche Interessen nicht berührt. Belichtung und Belüftung sind weiterhin ohne Einschränkung gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Errichtung von 6 Stellplätzen in diesem Bereich und die Befreiung von der festgesetzten Anbauverbotszone wurde mit Bescheid vom 14.03.2016 befreit.
Der Befreiung wird weiterhin zugestimmt.
Stellplätze:
Die Ermittlung der Stellplätze richtet sich nach der derzeitig gültigen Stellplatzsatzung.
Bedarf Bürgermeister-Germeier-Straße 2
EG neu 22 Stellplätze davon
3 WE mit 5 Stellplätze
1 WE mit 2 Stellplätze
Praxis Physio mit 7 Stellplätze
Praxis Tierarzt mit 8 Stellplätzen
OG Bestand
4 WE mit 6 Stellplätze
DG Bestand
4 WE mit 6 Stellplätze
Bedarf Bürgermeister-Germeier-Straße 4-6 Bestand
3 WE mit 3 Stellplätze
13 WE mit 19 Stellplätze
1 WE mit 2 Stellplätze
Insgesamt sind für das Grundstück Fl.-Nr. 32/2 58 Stellplätze nachzuweisen.
Gemäß dem Stellplatznachweis sind 21 Stellplätzen oberirdisch auf dem Grundstück Fl.-Nr. 32/2, 32 Stellplätzen in der Tiefgarage der Fl.-Nrn. 32 sowie 5 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 32 und somit insgesamt 58 Stellplätze nachgewiesen.