Barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofs Poing; Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der GR Sitzung am 20.05.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Bahn Verhandlungen zur Verbesserung der derzeitigen Umgestaltung des Bahnhofs aufzunehmen, mit dem Ziel, dass der Bahnsteig Richtung München auch am östlichen Ende weiterhin mit Kinderwagen, Rollstühlen usw. hindernisfrei erreicht werden könne. 
Mit dem Schreiben vom 28.05.2021 hat die Verwaltung die DB um eine Stellungnahme zum Erhalt der nordöstlichen Rampe gebeten. 

Stellungnahme der DB (Schreiben vom 08.06.2021)

Der Erhalt bzw. die Erneuerung der Rampe wurde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens bereits betrachtet, aber wurde verworfen.
Ein Erhalt der vorhandenen Rampe ist nicht möglich, weil der neue Bahnsteig um 20 cm erhöht wird. Würde die Rampe erneuert, dann müsste dies dem Regelwerk für Bahnsteigzugänge entsprechend erfolgen. Dabei sind Steigungen über 6 % unzulässig, bei einer Steigung von mehr als 3 % sind alle 10 Meter Zwischenpodeste erforderlich. Bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied von rund 3 Metern ergäbe sich also eine Gesamtlänge der neuen Rampe von mehr als 50 Metern. 
Da die Barrierefreiheit durch die nordwestliche Rampe hergestellt wird, wäre diese zusätzliche Rampe auch nicht durch den Förderbescheid des Freistaats Bayern abgedeckt. Die Finanzierung müsste also von der Gemeinde Poing sichergestellt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung

Durch den barrierefreien Ausbau werden die Bahnsteige von 76 cm über Schienenoberkante auf 96 cm über Schienenoberkante angehoben. Die Bahnsteige werden über die neuen Rampen barrierefrei erreichbar sein.
Die derzeitig vorhandene Rampe Nord-Ost erfüllt nicht die technischen Voraussetzungen für eine Barrierefreiheit. Durch die Änderung der Bahnsteighöhe müsste die Rampe noch steiler gebaut werden (Steigung um die 20 %).
Der Entfall der Rampe ist zudem Bestandteil des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamtes. 
Um eine Barrierefreiheit zu gewährleisten müsste eine neue Rampe geplant, genehmigt, und gebaut werden. Mindestzeit für die Planung, Genehmigung und Bau beträgt mindestens 1 Jahr, deswegen wäre die Inbetriebnahme im Rahmen der Maßnahme Barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofs Poing gefährdet.

Die Finanzierung müsste von der Gemeinde Poing getragen werden.
Die Kostenschätzung für Planung und Ausführung liegt bei ca. 200.000 € brutto. 

Bei einem Ortstermin teilte die DB mit, dass der Erhalt bzw. die Herstellung einer nicht normgerechten Rampe (Steigung weit über 6 %) nicht den Unfallverhütungsvorschriften und technischen Baubestimmungen entspricht und die Bahn nicht die Verkehrssicherungspflicht übernimmt.   

Da die Barrierefreiheit durch die nordwestliche Rampe hergestellt wird, wäre diese zusätzliche Rampe nicht sinnvoll.

Beschlussvorschlag

Der Bau einer weiteren barrierefreien Rampe wird nicht weiterverfolgt.

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 200.000 € brutto

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Bau einer weiteren barrierefreien Rampe wird nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.11.2021 12:16 Uhr