Erlass der Satzung der Gemeinde Poing über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Ermächtigung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Bayer. Bauordnung kann die Gemeinde über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der der Abstellplätze für Fahrräder eine Satzung erlassen.
Zielsetzung der Gemeinde Poing ist es, den Radverkehr zu fördern um einen weiteren Schritt in die Richtung einer klimafreundlichen Mobilität zu erreichen.
Poing selbst hat sich selbst zum Ziel gesetzt, fahrradfreundlicher zu werden und den Radverkehr im Gemeindegebiet zu fördern.
Die Fahrradabstellplatzsatzung soll dazu dienen auf den Baugrundstücken ausreichend Platz für den steigenden Bedarf an Fahrrädern bereitzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Satzung der Gemeinde Poing über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS) wird in der vorliegenden Fassung – ggf. mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen - erlassen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ja, positiv, Förderung der Fahrradmobilität
Beschluss
Die Satzung der Gemeinde Poing über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS) wird in der vorliegenden Fassung – ggf. mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen - erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2021 11:30 Uhr