Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Festlegung der Verfahrensart § 13 a BauGB, Vorstellung der Verfahrensunterlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2021 wurde beschlossen, dass für beide Varianten des städtebaulichen Konzeptes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.

Nach Klärung zum Verfahren mit dem Landratsamt Ebersberg, ist es nicht möglich, 2 Bebauungsplanvarianten ins Verfahren zu geben. Deshalb wurde für den 1. Verfahrensschritt ein Flyer entworfen, der beide Varianten enthält.

Des Weiteren wurde geklärt, dass das Verfahren nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) möglich ist.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Die Eigentümer südlich der Bahnhofstraße wurden angeschrieben mit der Bitte, sich zu den derzeit beabsichtigten Planungen zu äußern.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Planungsprozess geprüft.

Mit der Telekom wurde ebenfalls Kontakt aufgenommen. Der Wunsch nach einem möglichst hohen Anteil an Wohnbebauung wird ebenfalls im weiteren Planungsprozess geprüft.

Es wird vorgeschlagen, den 1. Verfahrensschritt (Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) mit dem vorliegenden Flyer durchzuführen und im Anschluss daran über alle eingegangenen Anregungen / Einwände / Stellungnahmen weitere Entscheidungen zu treffen.

Beschlussvorschlag

Dem Flyer in der Fassung vom 29.07.2021 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung Träger sonstiger Belange gemäß 
§ 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, negativ

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Überplanung bzw. Bebauung wird nicht durchgeführt

Beschluss

Dem Flyer in der Fassung vom 29.07.2021 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung Träger sonstiger Belange gemäß 
§ 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2021 11:13 Uhr