Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021 Stellungnahme der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 20.12.2021 wurde das Beteiligungsverfahren zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) eingeleitet.

Frist für die Stellungnahme: 01.04.2022

Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:

  1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen
  2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt
  3. Für nachhaltige Mobilität

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geänderten Festlegungen wird auf den LEP-E verwiesen (Die Unterlagen werden im RIS hochgeladen).

Stellungnahmen sind ausschließlich zu den vorliegenden Änderungen möglich. Es wird gebeten, Hinweise, Anregungen oder Einwendungen unter Angabe der jeweils betroffenen Änderungsstelle(n) zu übermitteln.

Andere Festlegungen des LEP oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens.

In Anhang 2 „Strukturkarte“ werden alle Inhalte der Karte dargestellt, obwohl die Angrenzung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf und die Ausweisung der Zentralen Orte nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind.

Hinweis der Verwaltung:
Die Gemeinde Poing liegt unverändert im Verdichtungsraum von München, die Einstufung als Mittelzentrum bleibt unberührt.

Die Stellungnahmen / Informationen des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München sowie die des Bayer. Gemeindetages werden zur Informationszwecken ebenfalls im RIS hochgeladen – die Stellungnahme des PV dient als Grundlage für die gemeindliche Stellungnahme.

Es wird in der gemeindlichen Stellungnahme nur auf die für Poing relevanten Änderungen eingegangen, d.h. auf Ausführungen zum ländlichen Bereich wird verzichtet.


Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.: Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns:
Keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

Zu 2.: Raumstruktur:
Wird in Poing berücksichtigt (z.B. Gründung einer „Ostallianz“), somit keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

Zu 3.: Siedlungsstruktur:
3.1 Nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung, Flächensparen
Problem ist, dass es keine Definition gibt, was ein leistungsfähiger ÖPNV ist. Ein vorhandener 
S-Bahn-Haltepunkt ist ein leistungsfähiger ÖPNV, auch wenn die Fahrgast-Kapazitäten längst erschöpft sind.

Die Gemeinde Poing berücksichtigt dies bereits, somit keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot (S. 68-73 LEP-E) 
Dieses Kapitel wurde ebenfalls einer größeren Reform unterzogen. Drei der Ausnahmen des Ziels 3.3 (Anbindegebot), wonach „neue Siedlungsflächen (…) möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen“ sind, fallen weg. Die folgenden Ausnahmen von diesem Ziel sollen entfallen:

Wenn 
  • „ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder an einer Anschlussstelle einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an einem Gleisanschluss ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist, 
  • ein Gewerbe- oder Industriegebiet, dessen interkommunale Planung, Realisierung und Vermarktung rechtlich gesichert sind, unter Ausschluss von Einzelhandels-nutzungen ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist, 
  • eine überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlage oder dem Tourismus dienende Einrichtung errichtet werden soll, die auf Grund ihrer spezifischen Standortanforderungen oder auf Grund von schädlichen Umwelteinwirkungen auf dem Wohnen dienende Gebiete nicht an-gebunden werden kann.“ 

Außerdem wird die Ansiedlung nicht angebundener Logistikunternehmen an Autobahnanschlussstellen strenger gehandhabt. Für diese gilt künftig die Maßgabe, dass deren Ansiedlung ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds zu planen ist. 
Vertrauensschutz bis zum 31.12.2028 genießen hierbei jedoch Bebauungspläne, deren Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch vor dem Ministerratsbeschluss zur LEP-Teilfortschreibung am 14.12.2021 gefasst wurde (vgl. § 3a des Entwurfs der Verordnung zur Änderung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern).

Kommt für die Gemeinde Poing leider zu spät – Vaterstetten hat sich diese „Sonderregelung“ aus der letzten Fortschreibung zu Nutze gemacht und einen Gewerbepark auf der grünen Wiese ohne Anbindung an den Hauptort bzw. einen Ortsteil umgesetzt.

Ansonsten keine Auswirkungen auf die Gemeinde.

Zu 4 Mobilität und Verkehr 
Die geplante 3. Startbahn des Flughafens München ist nicht Gegenstand der Fortschreibung (Stellungnahmen hierzu sind nicht zielführend).

Zu 5 Wirtschaft:
Keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

Zu 6 Energieversorgung:
Größere Veränderungen gibt es in 6.2 Erneuerbare Energien, vor allem die Regionalplanung betreffend.

6.2.3 Photovoltaik wurde in Bezug auf Freiflächenanlagen neu gefasst (Grundsätze). So soll künftig deren Realisierung nur noch „vorzugsweise“ (und nicht mehr „möglichst“) auf vorbelastete Standorte erfolgen – dafür aber auch in „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“. Generell soll auf eine Vereinbarkeit der Erzeugung von Solarstrom mit landwirtschaftlichen Nutzungen dieser Flächen hingewirkt werden (sogenannte „Agri-Photovoltaik“).

Keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

Zu 7 Freiraumstruktur:
Hier werden viele Änderungen vorgenommen, die aber ausschließlich Grundsätze betreffen und die Möglichkeiten der Regionalplanung ausweiten 

Die Grundsätze zum 7.1.3 Erhalt freier Landschaftsbereiche sind in Bezug auf den Bau von Infrastruktureinrichtungen verschärft worden: Künftig sollen diese in freien Landschaftsbereiche nur noch dann gebaut werden, wenn sie unverzichtbar sind (G, Absatz 1).

Darüber hinaus sollen bislang nicht vom Lärm beeinflusste freie Landschaftsbereiche weiterhin vor Lärm geschützt werden (G, Absatz 2).

Dieser Grundsatz wird von der Gemeinde Poing begrüßt.


Seitens der Gemeinde Poing werden keine Anregungen vorgebracht, da sich durch den vorliegenden LEP-Entwurf keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Poing ergeben.

Positiv bewertet wird die Rücknahme der Lockerung des Anbindegebots, weil unsere erheblichen Bedenken hierzu aus der LEP-Teilfortschreibung 2017 nur bedingt (es wurden „Nachbesserungen in der Formulierung“ vorgenommen) wahrgenommen wurden.

Beschlussvorschlag

Seitens der Gemeinde Poing werden keine Anregungen vorgebracht, da sich durch den vorliegenden LEP-Entwurf keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Poing ergeben.

Positiv bewertet wird die Rücknahme der Lockerung des Anbindegebots, weil unsere erheblichen Bedenken hierzu aus der LEP-Teilfortschreibung 2017 nur bedingt (es wurden „Nachbesserungen in der Formulierung“ vorgenommen) wahrgenommen wurden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Seitens der Gemeinde Poing werden keine Anregungen vorgebracht, da sich durch den vorliegenden LEP-Entwurf keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Poing ergeben.

Positiv bewertet wird die Rücknahme der Lockerung des Anbindegebots, weil unsere erheblichen Bedenken hierzu aus der LEP-Teilfortschreibung 2017 nur bedingt (es wurden „Nachbesserungen in der Formulierung“ vorgenommen) wahrgenommen wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:34 Uhr