Digitale Schule; Maßnahmen und Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 beschließend 2

Sachverhalt

Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine der großen Zukunftsaufgaben. Eine der Herausforderungen besteht darin, eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle IT-Ausstattung an den Schulen bereitzustellen. Zuletzt zeigte die durch die Corona-Pandemie bedingte Notwendigkeit zur Entwicklung neuer Unterrichtsformen die Bedeutung von digitalen Möglichkeiten im schulischen Umfeld.

Zur Schaffung bzw. Verbesserung digitaler Bildungsinfrastruktur haben der Bund und das Land Bayern in den vergangenen drei Jahren mit dem Masterplan „BAYERN DIGITAL II“ und dem „Digital Pakt Schule“ in verschiedenen Programmen erhebliche Fördermittel bereitgestellt. 
Die Gemeinde Poing hat Fördermittel aus den Förderprogrammen „Digitales Klassenzimmer“, „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ und „Sonderbudget Leihgeräte Schüler“ abgerufen. 
Die Antragstellung aus dem Förderprogramm „digitale Bildungsinfrastruktur (dBIR)“ steht noch aus. 
Mit dBIR gefördert werden u.a. Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden inkl. der WLAN-Infrastruktur, Beschaffung und Bereitstellung von digitalen Arbeitsgeräten und Anzeige- und Interaktionsgeräten, schulgebundene mobile Endgeräte (in begrenztem Umfang) sowie Maßnahmen zur Schaffung regionaler Infrastruktur.

Der Höchstbetrag zur Förderung der IT-Ausstattung für die Poinger Grundschulen sowie die Mittelschule beläuft sich auf 437.302 EUR.
Die Antragstellung muss bis 30.06.2022 erfolgen; der Bewilligungszeitraum endet am 16.05.2024.

Die für die Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen (Medienkonzept in Abstimmung mit den Schulen, Maßnahmenplanung, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan, Konzept zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support) wurden erarbeitet.

Folgende wesentlichen Maßnahmen wurden auf der Basis der vorliegenden Medienkonzepte der Schulen sowie unter Zugrundelegung der Ist-Ausstattung identifiziert und sind in den Jahren 2022 bis 2024 geplant:

alle Schulen:
Ersatz für abgekündigte Unterrichtssoftware, Lern-Apps für Tablets

Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule:
flächendeckende Bereitstellung von WLAN, Maßnahmen aktive Netzwerkkomponenten nach Herstellung Glasfaseranschluss, Modernisierung und technische Neukonzeption der Präsentationstechnik und der Lehrerarbeitsplätze in 10 Fachräumen sowie 18 Klassenräumen der Mittelschule, Ersatzbeschaffung IT-Ausstattung in den Klassenzimmern der Grundschule (Lehrer-AP, Präsentationstechnik), Ausstattung der Schulküche mit Schülerarbeitsplätzen, Einrichtung eines weiteren (dritten) IT-Unterrichtsraumes, Bereitstellung von drei Tabletklassen, Ersatzbeschaffung Arbeitsplätze Lehrerzimmer, Erweiterung Telekommunikationsanlage, Beschaffung von Druckern zur gemeinsamen Nutzung in den Klassenbereichen, Ersatzbeschaffung zentraler Netzwerkkomponenten (Server, Schulfilter)

Grundschule am Bergfeld:
flächendeckende Bereitstellung von WLAN, Maßnahmen an aktiven Netzwerkkomponenten nach Herstellung Glasfaseranschluss, Bereitstellung einer Tabletklasse, Ersatzbeschaffung IT-Ausstattung in den Klassenzimmern (Lehrer-AP, Präsentationstechnik), Beschaffung von Druckern für weitere Gruppenräume, Ersatzbeschaffung zentraler Netzwerkkomponenten (Server, Schulfilter)

Grundschule an der Karl-Sittler-Straße:
Bereitstellung von drei Tabletklassen, Lehrerarbeitsplätze in Fachräumen

Die beiden neu errichteten Schulgebäude Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (Inbetriebnahme im Jahr 2020) sowie Grundschule am Bergfeld tragen bereits in hohem Maße dem Anspruch der Förderung der Kinder in ihrer Medienkompetenz Rechnung und ermöglichen den Einsatz zeitgemäßer neuer Medien im Unterricht. Gleichwohl stehen in den Jahren 2023 und 2024 die ersten Ersatzbeschaffungen der IT-Ausstattung in der Grundschule am Bergfeld (Inbetriebnahme 2017) auf der Agenda.

Nicht alle genannten bzw. geplanten Maßnahmen sind (vollumfänglich) förderfähig; s. dazu „Finanzielle Auswirkungen“.

Beschlussvorschlag

Der Durchführung der im Sachvortrag dargestellten Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Bildungsinfrastruktur wird zugestimmt; die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplänen 2023 und 2024 in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
Der Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm „Digitale Bildungsinfrastruktur“ soll unter Beantragung des Förderhöchstbetrages in Höhe von 437.302 EUR gestellt werden. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamt-Investitionssumme für die geplanten Maßnahmen an den drei Schulstandorten in den Jahren 2022 bis 2024 liegt bei ca. 800.000 EUR. Davon wären Maßnahmen in einem Kostenumfang von ca. 700.000 EUR grundsätzlich förderfähig. 
Die Förderrate liegt bei bis zu 90 %, jedoch maximal bei 437.302 EUR für den Schulsachaufwandsträger Gemeinde Poing (Förderhöchstbetrag).
Werden alle geplanten Maßnahmen umgesetzt, so liegt der Finanzierungsanteil der Gemeinde nach Abzug der staatlichen Förderungen bei gut 360.000 EUR. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Durchführung der im Sachvortrag dargestellten Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Bildungsinfrastruktur wird zugestimmt; die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplänen 2023 und 2024 in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
Der Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm „Digitale Bildungsinfrastruktur“ soll unter Beantragung des Förderhöchstbetrages in Höhe von 437.302 EUR gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 00:19 Uhr