Kindertagesstätten in Poing; Antrag der SPD Bürgerliste Poing vom 19.05.2022 Überprüfung von Möglichkeiten für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der KiTa-Träger in Poing im Bereich Personalakquise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 ö 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö 1.8

Sachverhalt

Die Fraktion der SPD Bürgerliste Poing stellt mit Schreiben vom 19.05.2022 folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt Möglichkeiten für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der KiTa-Träger in Poing im Bereich der Personalakquise zu prüfen.
Beispielhaft wäre hier die Einführung der sog. München-Zulage anzuführen.“

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.  

Stellungnahme der Verwaltung:

Allgemeine Situation in Bayern aktuell:
Die Personalsituation ist nach wie vor angespannt. Bayernweit zeigt die letzte Studie der Bertelsmann-Stiftung aus 2021 in sechs verschiedenen Variationen, dass aktuell, aber auch bis 2030 prognostiziert, bis zu 46.000 Fachkräfte (alle pädagogisch tätigen Personen in der KiTa) in Bayern fehlen werden und der Betreuungsbedarf langfristig nicht gedeckt werden kann. 

Der Deutsche Kitaverband der AG Fachkräfte stellte bereits am 14.07.2020 unter anderem fest, dass verschiedene Aspekte bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels zu beachten sind: u. a. Anerkennung von ausländischen Fachkräften, Einsatz von akademischen Kräften, Weiterentwicklung von Fachkarrieren, Imagearbeit zum Berufsfeld und die Frage des Gehalts.
Zitat: „Laut dem Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2019“ der Weiterbildungsinitiative frühpädagogischer Fachkräfte (WiFF) ist die Steigerung um knapp 16 Prozent, die die Gehälter der Beschäftigten in der Frühen Bildung gemäß der Entgeltstatistik seit 2012 erfahren haben, um einiges höher als die des Gesamtarbeitsmarkts von rund 11 Prozent.
Der Deutsche Kitaverbund weist jedoch darauf hin, dass die unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten regional ausgleichend reguliert werden sollen. 

Das „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule aus 2021“ der Bertelsmann-Stiftung zeigte ebenfalls auf, dass es in Bayern einer Fachkräfte-Offensive bedarf, die ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von KiTa-Fachkräften umfasst. Alle Akteure, sprich das zuständige Ministerium, die kommunale Ebene und die Träger der Kitas, aber auch die Ausbildungsstätten, müssen gemeinsam und langfristig an dieser Herausforderung arbeiten. Nur so kann es gelingen, genügend Plätze und eine kindgerechte Qualität für jedes Kind in Bayern zu ermöglichen.

Im aktuellen KiTa-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes vom Juni 2022 erfolgte die Bestandserhebung bundesweit. Auch hier wird der Fachkräftemangel nochmals deutlich.


Die Kindertagesstätten-Finanzierung im Überblick:
  1. staatlicher Förderanteil (jährlich festgelegter Basiswert, derzeit 1.260,76 Euro pro Regelkind á 3-4 Stunden)
  2. kommunaler Förderanteil (Höhe des staatlichen Basiswerts) 
  3. Qualitätsbonus (staatlicherseits)
  4. Elternbeiträge mit Verpflegungsgeldern/Spielgeldern
  5. Betriebskostenförderung - Bundesförderung U3 - nur für Kinder unter 3 Jahren 
  6. den sog. staatlichen Leitungs- und Verwaltungsbonus für Hausleitungen 
  7. staatliche Förderung von der Festanstellung von Tagespflegepersonen (Assistenzkräfte)
  8. EU-Förderung der Verpflegung in Kitas/Schulen

Eine staatliche Beteiligung über den bayerisch einheitlichen Basiswert hinaus, ist seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bisher nicht vorgesehen. Abzuwarten ist jedoch eine Basiswertanhebung hinsichtlich der aktuellen Tarifanpassung im Sozial- und Erziehungsdienst. 

Gemäß dem Bayerischen Gemeindetag decken die jährlich berechneten staatlichen und kommunalen Fördermittel bis zu 70% - 75% der Betriebskosten. Die restlichen Ausgaben müssen über die Elternbeiträge und sonstige Einnahmen seitens des Trägers gedeckt werden.

Bisherige Maßnahmen seitens der Gemeinde Poing: 
1. Anhebung der Elternbeiträge und analoge Anpassung an die Tarifsteigerungen:
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 10.11.2020 wurden folgende Beschlüsse einstimmig gefasst: 

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung gemäß BayKiBiG wird ohne Änderungen zugestimmt. 
Die Regelung der Elternbeiträge tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge gerundet analog der Tarifsteigerungen TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst ab September 2022 wird zugestimmt. 

Vorausgehend zu diesen zwei Beschlüssen, erfolgte bei einem Treffen aller Trägervertretungen folgende Abstimmung:

Um zukünftige Steigerungen bei den Personalkosten zu berücksichtigen, wurde von allen Trägern der Wunsch formuliert, dass man eine jährliche Erhöhung der Elternbeiträge gerundet analog zu den Tarifsteigerungen (TVöD Bereich Sozial- und Erziehungsdienst) aufnimmt, solange sich die Rechtslage im Freistaat hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen nicht ändert. Hierzu erfolgt seitens der Verwaltung die Anpassung der Elternbeiträge zum September 2022. 

2. Schaffung von bezahlbaren Wohnraum: 
In den Wohngebieten W 7 und W8 wird bereits einkommensorientierter Wohnraum u. a. für das Personal der Kindertagestätten geschaffen.

Aktuelle Situation in den Poinger Kindertagesstätten zum KiTa-Jahr 2022/2023:
Derzeit können aufgrund fehlendem Personal nicht alle Gruppen in vereinzelten Einrichtungen bei zwei Poinger Trägern eröffnet werden. Der aktuell gemeldete verbindliche Betreuungsbedarf (Rechtsanspruch) für das kommende Betreuungsjahr ist gedeckt. Die Belegungssituation für das KiTa-Jahr 2022/2023 wird in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Weitere Verfahrensschritte:
Zu diesem Thema wird zeitnah ein Austauschtreffen mit den Nachbargemeinden stattfinden. Die Übernahme von beispielweise Zulagenzahlungen durch Gemeinden, kann zu einem Spannungs-feld im Personalbereich bei den Nachbargemeinden führen.
Zudem wird die Verwaltung mit dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag in Kontakt treten und diesbezüglich um eine Stellungnahme und Empfehlung bitten.
Die Verwaltung sieht des Weiteren den Landkreis, der die Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII diesbezüglich trägt, als wichtigen Abstimmungspartner.

Die Trägervertretungen in Poing wurden zu diesem Thema am 20.06.2022 im Vorab angehört. Diese sehen unterschiedlichen Handlungsbedarf (u.a. Qualifizierung von Fachkräften, Ausbildungsförderung, Finanzierungsmöglichkeiten usw.) und wünschen sich eine grundsätzliche Unterstützung seitens der Gemeinde Poing. 

Geschätzter Kostenfaktor: Bei bspw. der Übernahme der Großraumzulage München für 16 Poinger Einrichtungen, muss bei 180 Vollzeit- und Teilzeitkräften in den Poinger Einrichtungen, mit kommunalen Mehrkosten in Höhe von 600.000,00 Euro jährlich zu rechnen sein. 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag auf Überprüfung von zusätzlichen finanziellen Mitteln für die KiTa-Träger in Poing zuzustimmen, um alle Möglichkeiten zur Sicherstellung der Kinderbetreuung in Betracht gezogen zu haben. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Überprüfung von Möglichkeiten für zusätzliche finanzielle Mittel an die KiTa-Träger in Poing wird zugestimmt/nicht zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Für 2022 ff. keine entsprechende HH-Mittel veranschlagt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Dem Antrag auf Überprüfung von Möglichkeiten für zusätzliche finanzielle Mittel an die KiTa-Träger in Poing wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2023 09:50 Uhr