Mit Beschluss vom 30.06.2022 stimmte der Gemeinderat dem Antrag der SPD Bürgerliste Poing vom 19.05.2022, auf Überprüfung für weitere Möglichkeiten von zusätzlichen finanziellen Unterstützungen der KiTa-Träger in Poing im Bereich der Personalakquise, u. a. München-Zulage, zu.
Einleitend weist die Gemeinde Poing nochmals darauf hin, dass der gesetzliche Rechtsanspruch auf Förderung/Betreuung in Kindertageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII, einschließlich der Planungsverantwortung, in der Gesamtverantwortung beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 79 SGB VIII), sprich den Landkreisen, liegt.
Gemäß Art. 5 BayKiBiG sollen die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die notwendigen Plätze rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Die Gemeinde Poing hat bereits seit Jahren ausreichend Betreuungsplätze geschaffen und stellt vorausschauend, mit Blick auf die Einwohnerentwicklung, weiterhin genügend Plätze zur Verfügung.
Die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII umfasst grundsätzlich den gesamten Landkreis. Daher sind einheitliche Entscheidungen seitens des Landkreises zielführend, um die Betreuung im gesamten Landkreis zukünftig sicherzustellen. Um dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken, sind weitere staatliche Maßnahmen im Bereich der Qualifizierung erforderlich.
In zwei Abstimmungsgesprächen mit den Poinger Trägern und der Verwaltung am 02.11.2022 und am 20.12.2022 wurden verschiedene finanzielle Unterstützungen diskutiert.
Die Trägervertretungen sind bei dem Thema Zulagenzahlung unterschiedlicher Meinung gewesen.
Die überörtlichen Träger lehnen einen Zuschuss für etwaige Zulagenzahlung ab. Die Träger, die nur im Gemeindegebiet Poing tätig sind, würden einen Zuschuss für die Zulagenzahlung begrüßen.
Einheitlich wurde von allen Trägern bestätigt, dass es sich grundsätzlich um zu wenige Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt handelt und man mehr in die Ausbildung bzw. Weiterbildung investieren müsse, um mittel- bzw. langfristig die Betreuung in den Einrichtungen sicherzustellen. Die Verschiebung des Personals von Gemeinde zu Gemeinde oder innerhalb des Gemeindegebietes auf Grund von Zulagenzahlungen, wird von allen Beteiligten als nicht zielführend gesehen.
Anmerkung:
Jeder Träger kann arbeitsrechtlich eigenverantwortlich entscheiden, ob er eine weitere Zulage, neben der seit Mai 2022 durch die Tarifanpassung im Sozial- und Erziehungsdienst eingeführte Zulage, an seine Beschäftigten zahlen möchte oder nicht.
Ergänzend möchte die Verwaltung auf die Beschlussfassung vom 10.11.2020 in der Haupt- und Finanzausschusssitzung hinweisen. Der Beschluss umfasst eine generelle Erhöhung der Elternbeiträge, gerundet analog der zukünftigen Tarifsteigerungen TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst ab September 2022 (inkl. Zulagen), um die Einnahmen der Träger ebenfalls anzupassen.
In den beiden Abstimmungsgesprächen konnte mit den Trägervertretungen die Einigung erzielt werden, dass man an Stelle einer München- bzw. Großraumzulage als Schwerpunkt bzw. Zielsetzung die Qualifizierung der Beschäftigten anstreben sollte, um dem Personalmangel/Fachkräftemangel (mittelfristig und insbesondere langfristig) entgegenzuwirken.
Die Verwaltung erarbeitete daraufhin die als Anlage beigefügte Förderrichtlinie für Qualifizierungsmaßnahmen in den Poinger Einrichtungen.
Der Richtlinienentwurf wurde mit den Trägervertretungen im Vorfeld abgestimmt.
Mit dieser Richtlinie möchte die Verwaltung bzw. die Gemeinde in erster Linie den Beschäftigten in den Kindertagesstätten die Möglichkeit geben, sich weiter zu qualifizieren und damit die Attraktivität des Standortes Poing hervorheben. Im gleichen Zuge möchte die Gemeinde Poing die Ausbildung von Fachkräften stärken.
Auch gegenüber den Trägern und den Poinger Familien soll mit dieser freiwilligen finanziellen Unterstützung signalisiert werden, dass die Gemeinde Poing großen Wert auf die Sicherstellung der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen legt und dieser Rechnung tragen möchte.
Mit Gemeinderatsbeschluss zur Haushaltssatzung 2023 vom 15.12.2022 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 Euro, für weitere freiwillige kommunale Zuschüsse, bereitgestellt.