Der Antragsteller beantragt eine AGRI-Photovoltaikanlage zu Forschungs- und Versuchszwecken am Standort Grub.
Bei der geplanten Anlage handelt es sich um die kombinierte Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion
mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung.
Hierzu werden entweder die PV-Module auf eine Unterkonstruktion montiert, die die Bewirtschaftung der Fläche darunter mit den in der Landwirtschaft gängigen Maschinen ermöglicht, oder der Reihenabstand so vergrößert, dass zwischen den Reihen die Landwirtschaftliche Nutzung möglich ist.
Bei dieser Anlage sollen 3 verschiedene Bauarten der Agri-PV untersucht werden:
- Typ 1 Hochständer: Kategorie 1 der DIN SPEC 91434, Aufständerung der PV-Anlage auf hier mindestens 5m lichte Höhe, sodass eine normale Bewirtschaftung mit ortsüblicher Fruchtfolge unter der Anlage möglich ist. Der Abstand zwischen Reihen der Aufständerungen soll mindestens 13 m betragen
- Typ 2 Linear-Tracking: Kategorie 2 der DIN SPEC 91434, Bewirtschaftung mit angepasster Fruchtfolge zwischen den PV-Reihen, PV-Module lassen sich dem Sonnenstand nachführen und für die Bewirtschaftung an den Reihen kippen, 0,5 m Abstand 3 m Durchfahrtshöhe; Reihenabstände sind hier einmal mind. 13m und zweimal mind. 25 m
- Typ 3 Vertikal: Kategorie 2 der DIN SPEC 91434, Bewirtschaftung mit angepasster Fruchtfolge zwischen den PV-Reihen, PV-Module werden Senkrecht installiert; Reihenabstände sind hier einmal mind. 13m und zweimal mind. 25 m
Zum Schutz der Aufständerung werden 1 m breiten Streifen bei den Reihen nicht bewirtschaftet, dies soll zugleich auch die Biodiversität erhöhen.
Hierdurch werden dann ca. 7% der Fläche nicht mehr Landwirtschaftlich genutzt.
Es sollen folgende Forschungsfragen geklärt werden:
• AP1: Bewirtschaftung
• Zusätzlicher Arbeitsaufwand bei der Bewirtschaftung
• Vor- oder Nachteile in der Pflanzenentwicklung
• Positive oder negative Effekte auf den Boden
• Eingeschränkte oder verbesserte Wärmeabgabe der Module
• geringere Verdunstung der Pflanzenbestände
• Erfahrungsberichte der Fahrer bei Pflege- und Erntearbeiten
• AP2: Mikroklima
• Erhebungen zum Mikroklima in den beschatteten und unbeschatteten Bereichen;
• Lufttemperatur
• Bodentemperatur
• Bodenfeuchte, möglichst in mehreren Tiefen
• Windgeschwindigkeit im Vergleich zur Referenzfläche
• Bonituren zu Pflanzenentwicklung, Schädlingen, Krankheiten etc.
• AP3: Biodiversität
• Entwicklung der Laufkäferpopulation
• botanische Erhebungen auf den ungenutzten Streifen direkt unter der Aufständerung
• AP4: PV-Erträge/Ökonomie
• Vergleich der Anlagensysteme hinsichtlich Stromerträge und landwirtschaftlicher
Nutzung
Die Ackerfläche unter und zwischen den Anlagenteilen wird herkömmlich landwirtschaftlich
bearbeitet, sodass sich die zu erwartenden Emissionen nach der Erstellung der Anlage nicht vom
vorherigen Zustand unterscheiden werden.
Der geplante Standort befindet sich im Außenbereich, der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing aus dem Jahr 1984 setzt hier als Nutzung „LW“ – Landwirtschaft sowie im südlichen Teil „Wohnbauflächen“, im südöstlichen Teil „Wald-/Grünflächen“ fest.
Das Vorhaben wird als privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beurteilt, da der Forschungsansatz für die AGRI-PV-Anlage im Schwerpunkt landwirtschaftlich und nicht energiewirtschaftlich liegt.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 für das Gebiet „Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für eine AGRI-Photovoltaik-Anlage“ gefasst.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.