Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße /
westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für eine AGRI-Photovoltaik-Anlage
(Sondergebiet Versuch / Forschung)";
Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für eine AGRI-Photovoltaik-Anlage" gefasst.
Das Büro hausfreunde - Architekten PartGmbB wurde mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt und diesen dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.
Der Bebauungsplanentwurf wird durch Frau Hanna Knorr (BA Architektur) von der hausfreunde -Architekten PartG mbB in der Sitzung vorgestellt.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.
Auf Grund des Parallelverfahrens wird auch die Beschlussfassung zum Bebauungsplan auf den Gemeinderat übertragen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.03.2024 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch eine AGRI-PV-Anlage untersucht / erforscht werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.03.2024 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2024 21:09 Uhr