Wie in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2022 beschlossen, soll in der heutigen BUA-Sitzung erstmals über den Maßnahmenkatalog beraten werden.
Der Katalog beinhaltet folgende Maßnahmen für die Gemeinde Poing:
1. Prüfung und Entwicklung von Windkraftstandorten
Anpassung des Flächennutzungsplans für Windenergie mit perspektivischer Umsetzung von Windkraftstandorten
Durch die anstehende Privilegierung von Windkraftanlagen im Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung („5 H-Regelung“*) und den Restriktionskriterien zum Drehfunkfeuer Ottersberg
(3 km Radius) verbleiben in Poing nur im südwestlichen Bereich Flächen, die für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, auf eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung zu verzichten.
Die Flächen für Windkraftpotenzial in Poing (aus dem digitalen Energienutzungsplan des Landkreises Ebersberg) wurden dem Regionalen Planungsverband München zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan mit Schreiben vom 25.11.2022 gemeldet.
*ausgehend von WEA mit 200 m Höhe
Nächste Schritte:
Es sollen alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke zu einer Infoveranstaltung eingeladen werden.
Priorität: 1
2. Bauleitplanung PV-Freifläche
Geeignete Gebiete sollen für die Errichtung von PV-Freiflächen festgelegt und weitergehende Schritte zur Bauleitplanung angestoßen werden
Es wird hier als Maßnahme ein Fokusgebiet im 500 m-Korridor der A 94 vorgeschlagen.
Vor Änderung des Flächennutzungsplanes / Aufstellung eines Bebauungsplanes sollten Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden, ob überhaupt Interesse an Ausweisung / Umsetzung besteht.
Anfragen von Investoren lagen der Gemeinde schon vor, waren aber nicht mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.
Nächste Schritte:
Es sollen alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke zu einer Infoveranstaltung eingeladen werden.
Aktuell erfolgte durch eine Änderung des BauGB rückwirkend zum 01.01.2023 eine Teil-Privilegierung für Photovoltaik-Anlagen im Außenbereich (200 m-Korridor entlang Autobahn und Schiene).
Priorität: 3
3. Parkplatz-PV
Identifizierung und Aktivierung von Eigentümern geeigneter Flächen für Parkplatz-PV im Gemeindegebiet
Hier gab es mit einzelnen Grundstückseigentümern, die über geeignete Parkplatzflächen verfügen, bereits Gespräche.
Auf die anderen Grundstückseigentümer wird die Gemeinde noch gesondert (schriftlich) zugehen.
Priorität: 1
4. Nutzung der Dachflächen im Gemeindegebiet für erneuerbare Energien
Aktivierung von Gebäudeeigentümern zur Ergänzung ihrer Dachflächen mit PV-Modulen und Solarthermieanlagen
Hier werden bereits in Abstimmung mit EBERWERK Gespräche geführt.
Durch den Krieg in der Ukraine und die steigenden Stromkosten geht der Trend dazu, dass viele Hauseigentümer wollen, aber es derzeit an Verfügbarkeiten (Material, geeignete Firmen, Bayernwerk) scheitert.
Eine Bündelaktion über die Energieagentur ist erst in 2 – 3 Jahren wieder möglich.
Priorität: 1
5. Entwicklung von Wärmestrategien im Gemeindegebiet
Definition und Prüfung von Ausbaugebieten. Entwicklung von Wärmestrategien im Rahmen von Energiekonzepten
Wohngebiete W 3 und W 4:
Hierzu findet am 31.01.2023 eine Veranstaltung mit der Bayernwerk Natur GmbH zum Thema Anschlussmöglichkeiten an Fernwärme statt
Osterfeld:
Seitens des Betreibers der Biogasanlage gibt es Überlegungen, diese zu erweitern und ggfs. auch mehr Gebäude zu versorgen.
Diese Maßnahme kann weiterverfolgt werden. Gespräche mit den für die Versorgung in Frage kommenden Hauseigentümern werden geführt.
Angelbrechting:
Hier werden 2 Varianten vorgeschlagen
Für die Variante A könnte in einem 1. Schritt ein Gespräch mit dem Eigentümer der Sommerholz-Ranch geführt werden, ob der Aufbau eines Heiz(kraft)werks überhaupt vorstellbar wäre.
Hier ist die Frage zu stellen, wer den Betrieb übernimmt.
Zu Variante B müsste auch mit dem Betreiber gesprochen werden, ob Kapazitäten / Bereitschaft usw. vorhanden sind.
Auch zu Variante B müssten Gespräche geführt werden.
Die Eigentümer werden zu einem Gespräch eingeladen.
Priorität: 3
6. Klimagerechte Bauleitplanung
Schrittweise sollen Instrumente zur Berücksichtigung klimaschutzrelevanter Belange in die Bauleitplanung integriert werden
Soweit es rechtlich möglich war, wurden klimaschutzrelevante Belange schon immer in der Bauleitplanung berücksichtigt.
Der Festsetzungskatalog des § 9 BauGB ist abschließend.
Es ist nicht Aufgabe der Bauleitplanung, sinnvolle ökologische Ziele ohne gleichzeitig gegebene städtebauliche Rechtfertigung durchzusetzen.
Seit 2022 gab es mehrere Gesetzesänderungen, u.a. Wind-an-Land-Gesetz.
Die Gemeinde legt hier großen Wert darauf, die Klimafolgen im Rahmen des Konfliktbewältigungsgebots zu minimieren.
Priorität: 3
7. Teilnahme am European Energy Award
Einführung des European Energy Award zur Verstetigung des Klimaschutzes in der Gemeinde und Etablierung eines Energieteams
Solche Projekte sind nur mit entsprechenden Personalressourcen umzusetzen.