Schulentwicklung; Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Am Bergfeld ab dem Schuljahr 2023/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung seitens der Regierung von Oberbayern vom 26.03.2013 ergänzt mit Bescheid vom 13.06.2013, wurde die Notwendigkeit einer dritten Grundschule mit Dreizügigkeit in der Gemeinde Poing ab dem Schuljahr 2017/2018 bestätigt.
Die schulaufsichtliche Genehmigung für die Grundschule Am Bergfeld beinhaltete ebenfalls eine schulische Ganztagsbetreuung, die seitens des Freistaates Bayern investitionsgefördert wurde. Somit ist in der dritten Poinger Grundschule ebenfalls eine schulische Ganztagsbetreuung einzurichten.
 
Das Schulgebäude der Grundschule Am Bergfeld wurde zum Schuljahr 2017/2018 fristgerecht fertiggestellt.
Mit dem notwendigen Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wurden die Schülerinnen und Schüler der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße in dem Zeitraum von September 2017 bis August 2020 in das neugebaute Schulgebäude der Grundschule Am Bergfeld ausgelagert. 

Die neu gegründete Grundschule Am Bergfeld wurde übergangsweise parallel bis zum Schuljahresende 2019/2020 in den Räumlichkeiten der zwei benachbarten Kindertagesstätten befristet untergebracht. 

Durch die Unterbringung in den Kindertagesstätten, als Interimslösung, konnte aufgrund der fehlenden räumlichen Kapazitäten keine Ganztagsbetreuung eingeführt werden. 
Mit Einzug in das Schulgebäude Am Bergfeld zum Schuljahresbeginn 2020/2021 konnte durch die Mittagsbetreuung und durch die Schaffung von weiteren Hortplätzen der Betreuungsbedarf bis zum Schuljahr 2021/2022 gedeckt werden. Anmerkung: Pandemiebedingt schwankte der Bedarf seitens der Eltern hinsichtlich einer Ganztagsbetreuung in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022.

Mit Platzvergabe zur schulnahen Betreuung im Juni 2022 wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass der Bedarf an der Grundschule Am Bergfeld wieder gestiegen ist. Mit Unterstützung des Hortträgers vor Ort und der Schulleitung konnte der Bedarf im Schuljahr 2022/2023 durch die Schaffung von zusätzlich 20 befristeten Hortplätzen als Außengruppe im Schulgebäude gedeckt werden.

Die pädagogische Ausrichtung einer Grundschule obliegt dem Staatlichen Schulamt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schulleitung. Die Bedarfsabfrage an dieser Grundschule hat deutlich gezeigt, dass die Eltern in diesem Sprengelgebiet eine flexible Ganztagsbetreuung (doppelt so viele Anmeldungen für die Kurzgruppen wie für die Langgruppen) benötigen. Bei einem gebundenen Ganztag gibt es diese Flexibilität nicht. Auf Wunsch der Schulleitung/ -familie soll daher eine offene Ganztagsschule im Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2023/2024 angeboten werden. Die Förderrichtlinie zur offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich vom 30.03.2020 ist maßgeblich. 

Ein entsprechender Förderantrag mit einer pädagogischen Rahmenkonzeption, abgestimmt mit dem Kooperationspartner, der Schulleitung und dem Sachaufwandsträger, ist Grundvoraussetzung. Der Antrag wurde seitens der Schulleitung vorbereitet und am 03.04.2022 zur Prüfung bei der Verwaltung eingereicht. 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der jeweilige Sachaufwandsträger ein bedarfsgerechtes und ausreichendes Betreuungsangebot für das gesamte Gemeindegebiet vorhalten soll. Gemäß § 24 Absatz 4 SGB VIII soll eine schulnahe Betreuung angeboten werden, in welcher Form ist nicht festgelegt. 
Bei der Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Am Bergfeld ist zu beachten, dass ein Betreuungsangebot durch die Mittagsbetreuung im gleichen Schulgebäude förderschädlich ist und somit nicht beide Formen vor Ort angeboten werden dürfen.
Die bestehenden Betreuungsverhältnisse für alle Schülerinnen und Schüler müssen bei Einführung einer offenen Ganztagsschule, bei weiterbestehendem Betreuungsbedarf, übergeleitet werden. Der Kolpingfamilie Poing e. V. sicherte die Umwandlung und Überleitung der betroffenen Schülerinnen und Schüler (ebenso die Kinder aus der Außengruppe Hort) zu.  

Der Elternbeirat wurde seitens der Schulleitung angehört. Die Stellungnahme des Elternbeirates vom 06.03.2023 ist in der Anlage beigefügt. 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auswahl des Kooperationspartners der jeweiligen Schulleitung obliegt. 

Ferienbetreuung für die Schulkinder der offenen Ganztagsschule:

In der beigefügten Stellungnahme des Kooperationspartners vom 05.04.2023 wird bestätigt, dass die Ferienbetreuung für die Schulkinder in der Betreuungsform der offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2023/2024 fortgeführt wird.

Finanzierung:

Die Verwaltung verweist ergänzend in diesem Zusammenhang auf die Beschlussfassung vom 02.06.2022 zur „Errichtung einer offenen Ganztagsschule an der Anni-Pickert-Grundschule“. Um das Angebot der offenen Ganztagsschule bei beiden Grundschulen gleichzustellen, soll hier ebenfalls eine zweite Fachkraft für die Hausaufgabenbetreuung in der Kernzeit (nur Langgruppen) zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll bei Bedarf, freitags, eine Betreuungszeit bis 15.30 Uhr angeboten werden. 
Dafür beantragt der Kolpingfamilie Poing e. V. ebenfalls einen gedeckelten Zuschuss in Höhe von max. 8.500,00 Euro pro Langgruppe. Dieser wird anhand der Personalkosten separat geprüft. 

Ausgaben für die Grundschule Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2022/2023:

kommunaler Zuschuss Personalkosten MiBe:                         83.108,00 € (Vergleich 2022/2023)
komm. Anteil BayKiBiG-Förderung (Außengruppe Hort)                21.845,49 € (KiBiG.web)

Gesamtausgaben:                                                                          104.953,49 € 

Vorschlag Haushaltsansatz ab 2024 für offene Ganztagsschule insgesamt:

Zusätzlich komm. Pflichtanteil offene Ganztagsschule:                 55.884,00 €  (bei 3 LG/ 6 KG)
Zusätzlich freiwilliger komm. Zuschuss offene Ganztagsschule:   25.500,00 €  (bei 3 LG)

Gesamtausgaben:                                                                          81.384,00 €
In diesem Zusammenhang wurde seitens des Kooperationspartners mitgeteilt, dass bei der Errichtung der offenen Ganztagsschule ein gesonderter Antrag auf einen freiwilligen kommunalen Zuschuss für Spielmaterial, was nicht von der Förderrichtlinie abgedeckt wird, notwendig sein könnte. Nach Rücksprache mit dem Kolpingfamilie Poing e. V. liegt die geschätzte Höhe bei max. 5.000,00 €. 

Die Schulleitung und der Kooperationspartner sind in der heutigen Gemeinderatssitzung anwesend und stehen für Fragen zur Verfügung. 

Ergänzend merkt die Verwaltung an, dass mit der aktuellen Fortschreibung zur Einwohnerentwicklung und der örtlichen Bedarfsplanung (Kindertagesstätten) durch das externe Fachbüro u.a. die Betreuungsquote und das Betreuungsangebot überprüft werden.
Die Fortschreibung der Einwohnerentwicklung und die örtliche Bedarfsplanung werden zeitnah dem Gremium vorgestellt. 
Zum Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung ab 2026 und dessen Auswirkungen wird der Haupt- und Finanzausschuss in einer der kommenden Sitzungen gesondert informiert.  

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung für die Errichtung einer offenen Ganztagsschule im Bereich der Grundschule Am Bergfeld Poing wird ab dem Schuljahr 2023/2024 mit dem vorgelegten Konzept der Schulleitung, erteilt.

Dem freiwilligen kommunalen Zuschuss für die offene Ganztagsschule in Höhe von max. 8.500,00 €/ pro Langgruppe wird ab dem Schuljahr 2023/2024, nach Prüfung, zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen etwaigen freiwilligen kommunalen Zuschuss bis max. 5.000,00 € ab dem Schuljahr 2023/2024 für Spielmaterial, nach Prüfung der Jahresrechnung, zu bewilligen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel sind für das laufende Schuljahr 2022/2023 auf der HH-Stelle 21332.705000 bereits ausreichend angesetzt.

Die Haushaltsmittel für das kommende Schuljahr 2023/2024 sind auf der HH-Stelle 21101.574001 entsprechend dem Ganztagsangebot einzuplanen bzw. anzupassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Zustimmung für die Errichtung einer offenen Ganztagsschule im Bereich der Grundschule Am Bergfeld Poing wird ab dem Schuljahr 2023/2024 mit dem vorgelegten Konzept der Schulleitung, erteilt.

Dem freiwilligen kommunalen Zuschuss für die offene Ganztagsschule in Höhe von max. 8.500,00 €/ pro Langgruppe wird ab dem Schuljahr 2023/2024, nach Prüfung, zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen etwaigen freiwilligen kommunalen Zuschuss bis max. 5.000,00 € ab dem Schuljahr 2023/2024 für Spielmaterial, nach Prüfung der Jahresrechnung, zu bewilligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2023 12:40 Uhr