Einführung eines Umwandlungsverbots von Mieteigentum in Wohnungs-/Teileigentum nach § 250 BauGB zum 1. Juni 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 25.04.2023 hat der Bayerische Ministerrat die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau) beschlossen und damit von der Möglichkeit des mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführtem § 250 BauGB Gebrauch gemacht, in Städten und Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Umwandlung von Miet und Eigentumswohnungen befristet bis zum 31.12.2025 unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Die geänderte Verordnung wird zum 01.06.2023 in Kraft treten.
Die Genehmigungspflicht gilt künftig in 50 bayerischen Städten und Gemeinden für Bestandsgebäude mit mindestens 11 Wohnungen. Wohngebäude mit bis zu 10 Wohnungen sind ebenso wie Neubauten von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
Die Gemeinde Poing gehört zu den 50 Städten und Gemeinden.
Datenstand vom 04.11.2024 09:38 Uhr