Unterführungsbauwerk Siemensallee; noch fehlende Sanierungsarbeiten - Entwässerung der Fuß- und Radwege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Sanierungsarbeiten des Unterführungsbauwerkes der Siemensallee wurden - zumindest was den Fahrbahnbereich und die Straßenentwässerung betrifft – im Laufe des Jahres 2018 ausgeführt. Im Folgenden wurden jedoch Schäden an der Asphaltdecke festgestellt. Die Ursache dieser Schäden kann wie folgt erklärt werden:

Die Konstruktion des Unterführungsbauwerkes ist ein trogförmiges Bauwerk mit beidseitigen, äußeren Trogwänden (Anlage 1). Die Fahrbahn ist von den beidseitigen und höher liegenden Geh- und Radwegen durch Stahlbetonwände getrennt. Die Auffüllung der Fuß- und Radwege ist mit Kies und Frostschutzkies ausgeführt. Als Belag wurden Gehwegplatten verwendet.

Durch Schürfen im Bereich des westlichen Fuß- und Radweges wurde zusätzlich folgendes festgestellt: (Anlage 2 und Bilder Fußwegwanne)

  • Über den Plattenbelag dringt Niederschlagswasser in den Kieskörper der Geh- und Radwege ein.

  • Die Fugenausbildung im Bereich der Trogaußenwände ist mangelhaft und undicht;
daher ist davon auszugehen, dass auch über die Trogaußenwände Wasser in den Kieskörper eindringt.

  • Im Fuß- und Radwegbereich staut sich aus vorgenannten Gründen Wasser im Kieskörper auf (Anlage 2).

Das angesammelte und aufgestaute Wasser im Kieskörper drückt auf die undichten Fugen der innenliegenden Stahlbetonwand und der Bodenplatte, was zur Unterläufigkeit des Fahrbahnbelages führt und nicht nur bei Frosteinwirkung Schäden verursachen kann (Anlage 3). Möglicherweise sind auch die Leitungen der vorhandenen Abläufe der Geh- und Radwege undicht, was einen zusätzlichen Aufstau des Kieskörpers und Druck auf die undichten Fugen der Stahlbetonwände und somit den Fahrbahnaufbau bewirkt.

Ein Abdichten dieser Trogwände ist – ebenso wie bei den Stahlbetonwänden - nachträglich nicht möglich bzw. würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten. 
Daher wurde nach einer technischen Lösung gesucht, um den Kieskörper der beiderseits der Fahrbahn angeordneten Gehwege zu entwässern. 

Es wird daher empfohlen,

  • in den Fußwegen Straßenabläufe mit einer Ableitung des Regenwassers durch Kernbohrungen in der Wannenkonstruktion zu den bestehenden Entwässerungseinrichtungen und damit zum Pumpenhaus herzustellen (Anlage 4.1) und 

  • durch die Entwässerungsöffnungen das Abfließen des Niederschlagswassers aus den Fuß- und Radwegtrögen zu ermöglichen. Dabei sollen im Wannentiefpunkt in den Fußwegtrögen Schachtbauwerke zur Kontrolle vorgesehen werden.

  • Ergänzend ist noch technische Gebäudeausrüstung des Pumpenhauses nachzurüsten. Unter anderem ist eine Gebläsesteuerung zur Entfeuchtung des Innenraumes, sowie ein Betriebsstundenzähler erforderlich. Außerdem müssen noch Verbindungsflansche entrostet und korrosionsgeschützt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, die Sanierungsmaßnahmen gemäß Sachvortrag zu planen, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die Arbeiten auszuschreiben.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Eine Kostenschätzung des IB Seitz zur Umsetzung der im Sachvortrag beschriebenen Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 115.000 Euro brutto liegt vor. Für die zusätzliche, technische Gebäudeausrüstung ist ein Betrag von rund 10.000 Euro einschl. der Ingenieurleistungen anzusetzen. 
Die Kosten für die Ingenieurleistungen betragen - auf Basis der Kostenschätzung ermittelt – rund 20.000 Euro. 
Die benötigten Mittel sind auf der Haushaltsstelle 63010.950000 eingestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2024 21:09 Uhr