20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße"; Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung) Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beratend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2021 wurde die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Das Büro hausfreunde Architekten PartGmbB wurde mit der Fertigung der 20. Flächennutzungsplanänderung beauftragt und diesem dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes für die 20. Änderung wird durch Frau Hanna Knorr (BA Architektur) von der Hausfreunde Architekten PartG mbB in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.03.2024 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch eine AGRI-PV-Anlage untersucht / erforscht werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.03.2024 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2024 21:09 Uhr