20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße; Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung)" Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beratend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 07.03.2024 (TOP 3) vorberaten.

Insoweit wird auf die Beschlussvorlage / Sitzungsniederschrift verwiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.03.2024 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch die AGRI-PV-Anlage untersucht / erforscht werden.

Beschluss

Dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.03.2024 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2024 21:37 Uhr