Grundsatzbeschluss zur Ermächtigung von Befreiungen / Abweichungen für Einfriedungen bei Kindertagesstätten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Leitung des Kindergartens Kirchheimer Allee stellte einen Antrag auf eine abschnittsweise Erhöhung des bestehenden Zauns. 

In diesem teilt sie ihre Sorgen hinsichtlich der aktuellen Höhe des Zauns mit. Es sei für Kindergartenkinder (3–6 Jahre) eine Leichtigkeit über den Zaun zu klettern bzw. für fremde Personen auf das Gelände hinüberzusteigen. Diese Bedenken wurden auch bereits durch Eltern mehrfach vorgebracht. 
Durch das teiloffene Hauskonzept – das bedeutet, die Kinder suchen sich aus, in welchem Raum sie spielen wollen oder wo sie sich aufhalten möchten – kann es auch sein, dass 2–5 größere Kinder einmal alleine in den Garten dürfen. 
Primär geht es um den Zaun am Haupteingang und am Personalparkplatzeingang. 

Die Verwaltung hat sich die Gegebenheiten vor Ort angesehen und durch die Leiterin erläutern lassen.

Hinsichtlich der Bedenken für die Sicherheit der Kinder sieht die Verwaltung die Möglichkeit einer Befreiung der Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans.

Im vorliegenden Fall sieht der Bebauungsplan Nr. 45.6 für Einfriedungen eine maximale Höhe von 1,10 Meter vor. 

Aufgrund der Vielzahl der Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde Poing und dem potenziellen Bedarf einer Erhöhung des Zauns bei weiteren Einrichtungen, wird durch die Verwaltung ein Grundsatzbeschluss zur einheitlichen Handhabung vorgeschlagen. 

Die Verwaltung schlägt vor, eine max. Höhe von 1,60 Meter für alle Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde Poing zuzulassen. 

Die Gemeinde ist nach Art. 63 Abs. 3 BayBO für Befreiungen und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei verfahrensfreien Bauvorhaben zuständig. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, Befreiungen bzw. Abweichungen hinsichtlich der Höhe der Einfriedungen für Kindertagesstätten von Bebauungsplänen sowie der Einfriedungssatzung auf eine maximale Höhe von 1,60 Meter zu erteilen. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, Befreiungen bzw. Abweichungen hinsichtlich der Höhe der Einfriedungen für Kindertagesstätten von Bebauungsplänen sowie der Einfriedungssatzung auf eine maximale Höhe von 1,60 Meter zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2024 07:55 Uhr