Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Holzschuppens und Neubau eines Toilettengebäudes an gleicher Stelle, Wildpark, Wildparkstraße 32, Fl.-Nr. 908 Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 14.10.2024 ging der o.g. Antrag auf Baugenehmigung beim Landratsamt Ebersberg ein.
Das geplante Gebäude mit einer Breite von 7,33 m, einer Länge von 8,74 m und einer Firsthöhe von 5,36 m soll im Bereich des bestehenden Kiosks (Nähe dem Ziegengehege) errichtet werden. Der bestehende Holzschuppen wird abgerissen und durch ein Toilettengebäude mit einer WC-Anlage für Herren und Behinderte sowie 2 Räumen für Technik und Putzmittel ersetzt.
Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da der Wildpark im Außenbereich liegt.
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wurde für Neu-/Umbau und Erweiterung einzelner Bauvorhaben des Wildparks Poing festgestellt, sodass das geplante Bauvorhaben zulässig ist.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Holzschuppens und Neubau eines Toilettengebäudes an gleicher Stelle, Wildpark, Wildparkstraße 32, Fl.-Nr. 908 Gemarkung Poing wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Holzschuppens und Neubau eines Toilettengebäudes an gleicher Stelle, Wildpark, Wildparkstraße 32, Fl.-Nr. 908 Gemarkung Poing wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 20:43 Uhr