Grundsteuerreform aktueller Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.10.2024 ö beratend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Im vergangenen Jahr mussten alle bayerischen Gemeinden neue Hebesätze für die Grundsteuer beschließen, da die alten Hebesätze zum 31.12.2024 außer Kraft getreten sind. 

Die Gemeinde Poing hat anhand der ihr zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Messbetragsdaten den neuen Hebesatz aufkommensneutral berechnet. Die Aufkommensneutralität bezieht sich hierbei jedoch nicht auf die einzelnen Grundsteuerpflichtigen, sondern auf das gesamte Grundsteueraufkommen einer Gemeinde. Dies hat zur Folge, dass für einzelne Objekte mehr oder weniger Grundsteuer anfallen kann.

Aufgrund einer Vielzahl an Änderungen, die durch das Finanzamt seit der Berechnung des Hebesatzes vorgenommen wurden, gestaltet sich derzeit das Bild so, dass das tatsächliche Aufkommen mit dem berechneten Hebesatz von 505 nicht an das bisherige Steueraufkommen herankommt.



Grundsteuer A
Grundsteuer B
Summe
Ansatz 2024
28.034
2.656.336
2.684.370
Ist 2024
28.034,82
2.703.517,87
2.731.552,69
Abweichung 2024
0,82
47.181,87
47.183

Ansatz 2025
28.034
2.738.003
2.766.037
Ist 2025
12.086,82
2.250.864,44
2.147.211,19
Abweichung 2025
-15.947,18
-487.138,56
-503.085,74



Da seitens des Finanzamts beinahe täglich Änderungsbescheide erteilt werden, ist die Lage stetig aktualisiert zu betrachten. Sollte sich jedoch das aktuelle Bild mit Mindereinnahmen von etwa 500.000 € pro Jahr verfestigen, ist zwingend über eine Anpassung des Hebesatzes zu beraten.

Die Möglichkeit für eine Anpassung des Hebesatzes für das Jahr 2025 hat die Gemeinde grundsätzlich bis zum 30.06.2025.

Datenstand vom 30.05.2025 10:37 Uhr