Grundsteuerreform aktueller Sachstand
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im vergangenen Jahr mussten alle bayerischen Gemeinden neue Hebesätze für die Grundsteuer beschließen, da die alten Hebesätze zum 31.12.2024 außer Kraft getreten sind.
Die Gemeinde Poing hat anhand der ihr zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Messbetragsdaten den neuen Hebesatz aufkommensneutral berechnet. Die Aufkommensneutralität bezieht sich hierbei jedoch nicht auf die einzelnen Grundsteuerpflichtigen, sondern auf das gesamte Grundsteueraufkommen einer Gemeinde. Dies hat zur Folge, dass für einzelne Objekte mehr oder weniger Grundsteuer anfallen kann.
Aufgrund einer Vielzahl an Änderungen, die durch das Finanzamt seit der Berechnung des Hebesatzes vorgenommen wurden, gestaltet sich derzeit das Bild so, dass das tatsächliche Aufkommen mit dem berechneten Hebesatz von 505 nicht an das bisherige Steueraufkommen herankommt.
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Grundsteuer A
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Grundsteuer B
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Summe
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Ansatz 2024
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28.034
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2.656.336
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2.684.370
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Ist 2024
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28.034,82
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2.703.517,87
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2.731.552,69
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Abweichung 2024
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0,82
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47.181,87
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47.183
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Ansatz 2025
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28.034
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2.738.003
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2.766.037
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Ist 2025
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12.086,82
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2.250.864,44
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2.147.211,19
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Abweichung 2025
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-15.947,18
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-487.138,56
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-503.085,74
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Da seitens des Finanzamts beinahe täglich Änderungsbescheide erteilt werden, ist die Lage stetig aktualisiert zu betrachten. Sollte sich jedoch das aktuelle Bild mit Mindereinnahmen von etwa 500.000 € pro Jahr verfestigen, ist zwingend über eine Anpassung des Hebesatzes zu beraten.
Die Möglichkeit für eine Anpassung des Hebesatzes für das Jahr 2025 hat die Gemeinde grundsätzlich bis zum 30.06.2025.
Datenstand vom 30.05.2025 10:37 Uhr