Gemäß § 4 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) ist für jedes Standesamt einer der Standesbeamten zum Leiter und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu ernennen.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Chiba am 31.05.2015 aus dem Dienstverhältnis wurde daher Herr Michael Schmidt mit Wirkung vom 01.06.2015 zum stellvertretenden Leiter des Standesamts ernannt.
Leiterin des Standesamts ist Frau Karisch.
Frau Janine Rettig hat zum 01.08.2015 die Stelle von Herrn Chiba erhalten. Sie ist seit 01.01.2012 bei der Gemeinde Poing beschäftigt und war bislang im Bürgerbüro tätig.
Da Frau Rettig zwar die Fachprüfung I erfolgreich abgelegt hat, jedoch damit die Regelqualifikation gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG nicht erfüllt, bedurfte es einer Ausnahmegenehmigung der unteren Verwaltungsbehörde gemäß § 2 Abs. 2 AVPStG. Diese wurde durch das Landratsamt zwischenzeitlich erteilt. Frau Rettig hat außerdem einen 2-wöchigen Lehrgang bei der Akademie für Personenstandswesen am 16.10.2015 mit Erfolg abgeschlossen.
Sie erfüllt somit die Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin.
Frau Rettig soll künftig die Aufgaben von Herrn Chiba in vollem Umfang übernehmen. Dies macht erforderlich, dass sie zusätzlich zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts ernannt wird.
Herr Michael Schmidt ist seit 03.12.2001 zum Standesbeamten bestellt und seit 01.06.2015 stellvertretender Leiter des Standesamts.
Seine Bestellung war erforderlich, um im Vertretungsfalle den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können.
Herr Schmidt war und ist ausschließlich mit personenstandsfremden Aufgaben, wie z.B. Märkte und Veranstaltungen betraut. Aus organisatorischen Gründen und bedingt durch geplante Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung soll die Wahrnehmung der personenstandsrechtlichen Aufgaben im Vertretungsfalle künftig Frau Christina Schmitt übertragen werden.
Die Bestellung von Herrn Michael Schmidt ist daher zu widerrufen, ebenso seine Ernennung zum stellvertretenden Leiter des Standesamts.
Stattdessen soll Frau Christina Schmitt als weitere Standesbeamtin bestellt werden. Sie ist seit 01.07.2015 bei der Gemeinde Poing beschäftigt und überwiegend im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tätig. Frau Schmitt wurde zwischenzeitlich im Standesamt eingewiesen und hat ebenfalls den Lehrgang bei der Akademie für Personenstandswesen erfolgreich abgeschlossen. Einer Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt bedurfte es nicht, da Frau Schmitt die Fachprüfung II erfolgreich abgelegt hat.
Sie erfüllt somit ebenfalls sie Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin.
Ihre Bestellung ist für einen geordneten Dienstbetrieb, vor Allem im Vertretungsfalle, erforderlich.