Bestellung von Frau Janine Rettig zur Standesbeamtin und Ernennung zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts; Bestellung von Frau Christina Schmitt zur Standesbeamtin; Widerruf der Bestellung von Herrn Michael Schmidt zum Standesbeamten und der Ernennung zum stellvertretenden Leiter des Standesamts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß § 4 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) ist für jedes Standesamt einer der Standesbeamten zum Leiter und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu ernennen.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Chiba am 31.05.2015 aus dem Dienstverhältnis wurde daher Herr Michael Schmidt mit Wirkung vom 01.06.2015 zum stellvertretenden Leiter des Standesamts ernannt.
Leiterin des Standesamts ist Frau Karisch.

Frau Janine Rettig hat zum 01.08.2015 die Stelle von Herrn Chiba erhalten. Sie ist seit 01.01.2012 bei der Gemeinde Poing beschäftigt und war bislang im Bürgerbüro tätig.
Da Frau Rettig zwar die Fachprüfung I erfolgreich abgelegt hat, jedoch damit die Regelqualifikation gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG nicht erfüllt, bedurfte es einer Ausnahmegenehmigung der unteren Verwaltungsbehörde gemäß § 2 Abs. 2 AVPStG. Diese wurde durch das Landratsamt zwischenzeitlich erteilt. Frau Rettig hat außerdem einen 2-wöchigen Lehrgang bei der Akademie für Personenstandswesen am 16.10.2015 mit Erfolg abgeschlossen.
Sie erfüllt somit die Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin.
Frau Rettig soll künftig die Aufgaben von Herrn Chiba in vollem Umfang übernehmen. Dies macht erforderlich, dass sie zusätzlich zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts ernannt wird.
 
Herr Michael Schmidt ist seit 03.12.2001 zum Standesbeamten bestellt und seit 01.06.2015 stellvertretender Leiter des Standesamts.
Seine Bestellung war erforderlich, um im Vertretungsfalle den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können.
Herr Schmidt war und ist ausschließlich mit personenstandsfremden Aufgaben, wie z.B. Märkte und Veranstaltungen betraut. Aus organisatorischen Gründen und bedingt durch geplante Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung soll die Wahrnehmung der personenstandsrechtlichen Aufgaben im Vertretungsfalle künftig Frau Christina Schmitt übertragen werden.
Die Bestellung von Herrn Michael Schmidt ist daher zu widerrufen, ebenso seine Ernennung zum stellvertretenden Leiter des Standesamts.

Stattdessen soll Frau Christina Schmitt als weitere Standesbeamtin bestellt werden. Sie ist seit 01.07.2015 bei der Gemeinde Poing beschäftigt und überwiegend im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tätig. Frau Schmitt wurde zwischenzeitlich im Standesamt eingewiesen und hat ebenfalls den Lehrgang bei der Akademie für Personenstandswesen erfolgreich abgeschlossen. Einer Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt bedurfte es nicht, da Frau Schmitt die Fachprüfung II erfolgreich abgelegt hat.
Sie erfüllt somit ebenfalls sie Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin.
Ihre Bestellung ist für einen geordneten Dienstbetrieb, vor Allem im Vertretungsfalle, erforderlich.

Beschlussvorschlag

Die Bestellung des Verwaltungsangestellten Michael Schmidt zum Standesbeamten und die Ernennung zum stellvertretenden Leiter des Standesamts werden mit Wirkung vom 20. November 2015 widerrufen.
Die Verwaltungsangestellte Janine Rettig wird mit Wirkung vom 20. November 2015 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt, gleichzeitig wird sie zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts ernannt.
Die Verwaltungsangestellte Christina Schmitt wird mit Wirkung vom 20. November 2015 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt.

Beschluss

Die Bestellung des Verwaltungsangestellten Michael Schmidt zum Standesbeamten und die Ernennung zum stellvertretenden Leiter des Standesamts werden mit Wirkung vom 20. November 2015 widerrufen.

Die Verwaltungsangestellte Janine Rettig wird mit Wirkung vom 20. November 2015 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt, gleichzeitig wird sie zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts ernannt.

Die Verwaltungsangestellte Christina Schmitt wird mit Wirkung vom 20. November 2015 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Frau Karisch ist seit 30. Januar 1995 Leiterin des Standesamts.
Durch das Ausscheiden von Herrn Daniel Chiba aus dem Dienstverhältnis am 31.05.2015 wurde die Bestellung von Standesbeamten erforderlich.
Frau Janine Rettig und Frau Christina Schmitt wurden daher mit Wirkung vom 20. November 2015 zu Standesbeamtinnen bestellt.
Gleichzeitig wurde Frau Rettig zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts ernannt.
Aus organisatorischen Gründen wurden die Bestellung von Herrn Michael Schmidt zum Standesbeamten und seine Ernennung zum stellvertretenden Leiter des Standesamts mit Wirkung vom 20. November 2015 widerrufen.

Datenstand vom 22.03.2016 16:23 Uhr