Bürgerhaus Poing 1. BA; Mängelbeseitigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2015 im Zuge der Behandlung des TOP 5 (Bürgerhaus Poing 1. BA – Nachrüstung Akustik, Mängelbeseitigung) folgender Sachstand bekannt gegeben:

Aufgrund baulicher Mängel im Neubau sind Nachbesserungen der Putzoberflächen und der Attika erforderlich. Kosten und Sanierungskonzepte stehen noch nicht fest und werden derzeit ermittelt. Es wird empfohlen, alle baulichen Maßnahmen gemeinsam in einem Zuge und in enger Abstimmung des laufenden Betriebes durchzuführen.

Am 07.03.2016 fand vor Ort ein Termin mit dem Sachverständigen Herrn F. Geyer u.a. zur Beurteilung des Zustands und möglicher Nachbesserungen statt.

Folgendes ist aus dem Bericht des Sachverständigen zu entnehmen:

Die Dachrandabdeckung wurde aus Betonfertigteilen hergestellt und weist eine sehr starke Neigung zur Innenseite hin auf. Die Abdeckung wurde mit einer Beschichtung versehen, die beim Termin bereits sehr stark abgewittert war, in großen Bereichen war bereits wieder der blanke Beton zu sehen. Das dürfte nicht passieren, wenn die Beschichtung für den vorliegenden Beanspruchungsfall geeignet ist oder/ und wenn deren Verarbeitung materialgerecht erfolgt ist. Der Zustand vor Ort kann als desolat und unwirksam bezeichnet werden.

Es ist erforderlich, die Betonumrandung neu abzudecken und damit zu schützen.

Vom Sachverständigen werden hierfür zwei Varianten vorgeschlagen:

Variante 1
Aufbringen von Abdeckblechen

Eine Blechabdeckung stellt die übliche Art und Weise dar, wie derartige Attikakronen abgedeckt und damit gegen Wasser abgesichert werden.

Der Material- und Arbeitsaufwand ist relativ hoch:
-        Zuschnitte für Unterkonstruktion und Abdeckbleche
-        Montage (Bohren und Schrauben) von Einhängblechen als Unterkonstruktion nötig
-        Aufbringen der Blechabdeckung
-        Festes Außengerüst nötig

Kosten (geschätzt v. AB Haindl + Kollegen): ca. 72.000,00 € brutto inkl. NK
Davon entfallen rd. 6.000,00 € auf die Sanierung des Oberlichts im Bereich des Foyer, welche im Zuge der Arbeiten an der Attika mit ausgeführt werden soll.


Variante 2
Aufbringen einer Flüssigkunststoffabdichtung

Flüssigkunststoffabdichtungen werden mit einer Vlieseinlage versehen und mehrlagig aufgebracht. Sofern eine Flüssigkunststoffabdichtung, die auch für Flachdächer verwendet wird zum Einsatz kommt (z.B. Kemperol 2K Pur von Kemper oder ein Material von Triflex) und diese dann auch materialgerecht aufgebracht wird, wäre die Abdeckung dauerhaft funktionssicher.

Es ist besondere Vorsicht bei der Verarbeitung geboten.

Ein Vorteil der Flüssigkunststoffabdichtung wäre, dass der Übergang der Betonplatte hin zur Abdichtungsoberkante so ausgebildet werden könnte, dass Wasser nicht zurückziehen kann und somit nicht mehr an die Oberkante der Abdichtung gelangen kann.

Zudem ist der Arbeitsaufwand im Vergleich zur Verblechung deutlich geringer:
-        Keine Bohrungen nötig
-        Umfang der Schutzmaßnahmen kann geringer ausfallen, da die Sicherung durch ein Dachrandgerüst oder über eine Hebebühne sowie mit persönlicher Schutzausrüstung erfolgen kann

Kosten (geschätzt v. AB Haindl + Kollegen): ca. 55.000,00 € brutto inkl. NK
Davon entfallen rd. 6.000,00 € auf die Sanierung des Oberlichts im Bereich des Foyer, welche im Zuge der Arbeiten an der Attika mit ausgeführt werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Zur Abdeckung der Attikakrone im Bürgerhaus soll

-        Variante 2 (Aufbringen einer Flüssigkunststoffabdichtung)

zur Ausführung kommen.

Finanzielle Auswirkungen

Mittel im Haushalt:

HHST 76010.500000 Neues Bürgerhaus, Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlage        
Ansatz 2016               Allg. Bauunterhalt:         5.000,00 Euro

HHST 76010.940000 Neues Bürgerhaus, Hochbaumaßnahmen
Ansatz 2016                    Mängelbeseitigung + SR Planer:        40.000,00 Euro
Attikaverblechung:                        10.000,00 Euro
       Raumakustik:                                150.000,00 Euro

Da es sich bei  der mangelhaften Abdichtung  um einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist handelt, wurde die ausführende Firma aufgefordert, den Mangel und die Folgeschäden bis spätestens 31.05.2016 zu beheben. Die Ausführungsart liegt dabei im Ermessen der Firma. Es ist davon auszugehen, dass sich diese für eine Ersatzbeschichtung entscheiden wird. Sollte die Gemeinde Poing eine andere Ausführungsart als die von der Firma vorgeschlagene wünschen, müssten die anfallenden Mehrkosten durch die Gemeinde selbst getragen werden.
Die Kosten für die Sanierung des Oberlichts sind durch die Gemeinde zu tragen.

Die fehlenden Haushaltsmittel i.H. von 17.000 € bei Wahl der Variante 1 (Aufbringen von Abdeckblechen) können über den Deckungskreis finanziert werden.

Beschluss

Der Bau- und Um weltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Zur Abdeckung der Attikakrone im Bürgerhaus soll

-        Variante 2 (Aufbringen einer Flüssigkunststoffabdichtung)

zur Ausführung kommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Kurzbericht

Die ursprüngliche Beschichtung und damit Abdeckung der Attika des Bürgerhauses ist bereits sehr stark abgewittert, in großen Bereichen ist bereits wieder der blanke Beton zu sehen. Es ist erforderlich, die Betonumrandung neu abzudecken und damit zu schützen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Zur Abdeckung der Attikakrone im Bürgerhaus soll
-        Variante 2 (Aufbringen einer Flüssigkunststoffabdichtung)
zur Ausführung kommen.

Diese Variante wird gem. Kostenschätzung v. AB Haindl + Kollegen auf ca. 55.000,00 € brutto inkl. NK ermittelt.
Davon entfallen rd. 6.000,00 € auf die Sanierung des Oberlichts im Bereich des Foyer, welche im Zuge der Arbeiten an der Attika mit ausgeführt werden soll.
Da es sich bei  der mangelhaften Abdichtung  um einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist handelt, wurde die ausführende Firma aufgefordert, den Mangel und die Folgeschäden in Abstimmung mit der Gemeinde zu beheben.

Datenstand vom 12.08.2016 09:51 Uhr