Die Polizeiinspektion Poing ist mit der Frage, ob Interesse an der Einführung einer Sicherheitswacht in Poing bestünde, an die Verwaltung herangetreten. Aktueller Anlass hierfür ist, dass das Bayerische Innenministerium den deutlichen Ausbau der Sicherheitswacht vorantreiben möchte. Bis 2020 sollen bayernweit 1500 Menschen dazu beitragen, das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen. Die Sicherheitswacht ist dabei weder „Hilfspolizei“ noch „Bürgerwehr“. Die ehrenamtlich Tätigen sollen vielmehr bei verdächtigen Vorkommnissen sofort die Polizei informieren, damit diese dann unverzüglich einschreite. Die Ansiedelung der Sicherheitswacht ist direkt bei der örtlichen Polizeiinspektion. Für die Dienste wird eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro in der Stunde gezahlt. Voraussetzung für die Einführung der Sicherheitswacht ist u.a., dass ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss hierfür vorliegt.
Im Einzelnen:
1. Allgemeines
Das Sicherheitswachtgesetz ist bereits am 31.12.1996 in Kraft getreten. Der Bayerische Ministerrat beschloss am 16.06.2010 die flächendeckende Ausweitung der Sicherheitswacht auf rund 1.000 Angehörige. Die Sicherheitswacht ist nun auch für Kommunen unter 20.000 Einwohnern möglich,
- sofern geeignete Einsatzgebiete vorhanden sind
- das zuständige Polizeipräsidium der Errichtung zustimmt und
- ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates vorliegt
Im Jahr 2016 wurde die Aufstockung auf 1500 Stellen beschlossen. Ferner wurde das Wohnortprinzip gestrichen, so dass auch Nicht-Poinger Angehörige der Sicherheitswacht in Poing werden könnten.
2. Tätigkeitsgebiete der Sicherheitswacht
Als Tätigkeitsgebiete kommen hauptsächlich in Betracht:
- größere Wohnsiedlungen
- öffentliche Parks und Anlagen
- die Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- das Umfeld von Gebäuden oder Einrichtungen, bei denen es immer wieder zu mutwilligen Zerstörungen oder zu Schmierereien kommt.
- das Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften
Die Sicherheitswacht ist nicht vorgesehen für:
- den Einsatz bei Versammlungen
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Sportstadien
- die Verkehrsüberwachung.
3. Aufgaben der Sicherheitswacht
Zu den Aufgaben der Sicherheitswacht zählt insbesondere:
- Vandalismus und Straßenkriminalität entgegenwirken
- Verbesserung der Sicherheitslage und dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger durch Präsenz
- Information der Polizei bei verdächtigen Wahrnehmungen (über Handsprechfunkgerät)
- ein Eingreifen ist nur im Ausnahmefall erforderlich, zum Beispiel, wenn dies zur Hilfe von Bürgern dringend geboten ist.
- Unterstützung der Polizei z.B. bei Fahndungen, Vermisstensuche
- Erteilen von Auskünften an Hilfesuchende
4. Befugnisse der Sicherheitswacht
Die Sicherheitswacht hat zunächst die die gleichen Rechte wie jeder anderer Bürger:
- Festhaltung auf frischer Tat betroffenen Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei
- Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger
Die Sicherheitswacht kann ferner Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Beweissicherung notwendig ist.
Die Sicherheitswacht kann auch einen Platzverweis bei Gefahr im Verzug erteilen, das heißt eine Person anweisen, sich zu entfernen.
5. Bewerbung für die Sicherheitswacht
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 18 und höchstens 62 Jahre alt sein
- den Nachweis einer abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung erbringen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft
- bereit sind, für diese Aufgabe im Durchschnitt 5 Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen
- Das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahre.
Es wird durch den Freistaat Bayern eine Aufwandspauschale von 8,00 €/Stunde gewährt.
6. Erfordernis einer Sicherheitswacht in der Gemeinde Poing
Aufgrund der Straftatenentwicklung ist unter Berücksichtigung der Kriminalitätsstatistik aus polizeilicher Sicht die Einrichtung im Bereich der Polizeiinspektion Poing nicht zwingend erforderlich.
Allerdings besteht die Möglichkeit, auch eine bereits sehr gute Sicherheitslage noch weiter zu verbessern. Abhängig wird dies vom Personal sein. Hier ist ein besonderes Augenmerk bei der Personalauswahl darauf zu richten.
Die Verwaltung empfiehlt, der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing zuzustimmen