Festsetzung der Höhe des Erfrischungsgeldes für den Ratsentscheid am 16. Mai 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 16. Mai 2021 findet ein landkreisweiter Ratsentscheid zum Thema Windenergie im Ebersberger Forst statt.
Die Abstimmung erfolgt als kombinierte Brief- und Urnenwahl.
Das bedeutet, dass jeder wahlberechtigten Person mit ihrer Wahlbenachrichtigung bereits ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt wird.
Art. 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG sieht die Gewährung einer angemessenen Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände vor, für deren Festsetzung es eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf.
Voraussichtlich werden 6 Briefwahlvorstände gebildet, welche jeweils mit 6 Personen besetzt werden sollen. Die Anzahl der Stimmberechtigten liegt bei ca. 12.000.
Bei der Kommunalwahl 2020 wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100,00 € festgesetzt.
Welcher Zeitaufwand bei der Ergebnisermittlung dieser kombinierten Brief- und Urnenwahl erforderlich ist, ist schwer abzuschätzen.
Im Hinblick darauf, dass sich coronabedingt kaum Freiwillige finden lassen und das LRA 80,00 € ohnehin erstattet, schlägt die Verwaltung vor, das Erfrischungsgeld für Wahlvorstandsmitglieder einheitlich in Höhe von 80,00 € zu gewähren.
Beschlussvorschlag
Das Erfrischungsgeld für den Ratsentscheid am 16. Mai 2021 wird in der vorgeschlagenen Höhe gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2021 wurden diese Aufwendungen zwar nicht berücksichtigt, allerdings können sie im Rahmen der Wahlkostenerstattung gegenüber dem Landkreis geltend gemacht werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Das Erfrischungsgeld für den Ratsentscheid am 16. Mai 2021 wird in der vorgeschlagenen Höhe von 80,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2021 14:17 Uhr