Amtshilfevereinbarung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Landkreis Ebersberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Kreistag hat am 14.12.2020 beschlossen, im Zusammenhang mit dem am 16. Mai 2021 stattfindenden Ratsentscheid zum Thema Windenergie im Ebersberger Forst eine Satzung zu erlassen. Sie trat am 25.01.2021 in Kraft. Diese Satzung soll demnächst neu erlassen und dabei auf die kombinierte Brief- und Urnenwahl angepasst werden. Eine Amtshilfevereinbarung zu landkreisweiten Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden soll mit den kreisangehörigen Gemeinden abgeschlossen werden.
Die Mitwirkungspflicht der Gemeinden ergibt sich aus Art. 12a Abs. 16 der LKrO.
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, die vom Landkreis Ebersberg vorgeschlagene Amtshilfevereinbarung in Form eines Vertrages zur Überprüfung von Kreisbürgerbegehren und zur Durchführung von Bürgerentscheiden bzw. Ratsbegehren zu unterschreiben. Die Verwaltung wird gebeten, den Landkreis bei solchen Abstimmungen so weit als möglich zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten auf Grund Organisation und Durchführung trägt zunächst die Gemeinde. Im Haushaltsplan 2021 wurden diese Aufwendungen nicht berücksichtigt. Der Landkreis erstattet der Gemeinde jedoch die entstehenden Aufwendungen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Der Bürgermeister wird beauftragt, die vom Landkreis Ebersberg vorgeschlagene Amtshilfevereinbarung in Form eines Vertrages zur Überprüfung von Kreisbürgerbegehren und zur Durchführung von Bürgerentscheiden bzw. Ratsbegehren zu unterschreiben. Die Verwaltung wird gebeten, den Landkreis bei solchen Abstimmungen so weit als möglich zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2021 14:17 Uhr