1. Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2021 die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe erlassen. Darin ist in § 2 geregelt, dass abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 1 H, mindestens jedoch 3 m beträgt.
Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet. Als Satzungsmuster wurde die Mustersatzung des Gemeindetages verwendet.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass nunmehr mit der Festlegung von 1 H bzw. 0,5 H eine größere Abstandsfläche gefordert wird, als es vor Novellierung der Bayer. Bauordnung der Fall war.
Hintergrund ist hier die neue Berechnung der traufseitigen Wandhöhen und Giebelflächen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Maß der Abstandsflächentiefe (H) auf 0,75 festzulegen, da diese giebelseitig der Tiefe der Abstandsfläche vor Novellieren nahezu gleichkommt.
Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge soll das Maß Abstandsflächentiefe (H) auf 0,4 festgelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Poing über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt
Beschluss
Der Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Poing über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.04.2023 11:10 Uhr