Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV);
Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen
für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellenproduktion Prototypen) der BMW AG,
Petuelring 130, 80788 München, am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf,
Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf;
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 6 und 10 BImSchG
und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG;
Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 11. Mai 2021 gingen die Antragsunterlagen mit beiliegendem Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 6. Mai 2021 bei der Gemeinde Poing ein.
In der BUA-Sitzung am 09.03.2021 (Stellungnahme der Gemeinde Poing zur Bauleitplanung) wurde bereits seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung des Vorhabens noch eine gesonderte immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Im Rahmen der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG wird hiermit sowohl die Baugenehmigung nach Art. 55 Abs. 1, 68 BayBO für die Errichtung der Anlage und die wasserrechtlich Eignungsfeststellung beantragt.
Mit dem vorgelegten Genehmigungsantrag wurde weiterhin die Zulassung des vorzeitigen Errichtungsbeginns gemäß § 8 a BImSchG für die Errichtung der baulichen Anlagen beantragt.
Das geplante Vorhaben soll in den Hallen 4 und 5 umgesetzt werden. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude, an dem noch Umbauten vorgenommen werden (vgl. Roteinträge im Plan Ansichten).
Frist für die Stellungnahme: 30.06.2021 (Immissionsschutz), 11.06.2021 (vorzeitiger Errichtungsbeginn)
Die Antragsunterlagen liegen in der Gemeinde Poing, Bauamt, in der Zeit von 31.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 aus (Bekanntmachung erfolgte im Onbl Nr. 20/2021 vom 19.05.2021).
Seitens der Gemeinde Poing erfolgen keine Auflagenvorschläge (im Rahmen der Stellungnahme zur Bauleitplanung, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 1. Änderung des VEP Nr. 176 wurde seitens der Gemeinde Poing keine Einwände vorgebracht).
Nachdem die relevanten Behörden für die Belange Wasser/Abwasser, Brandschutz, Immissionsschutz und Wasserrecht am Verfahren beteiligt werden, gibt die Gemeinde Poing hierzu keine Stellungnahme ab.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV werden zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 4, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG zur
Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellenproduktion Prototypen) der BMW AG am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf
keine Einwände bzw. Auflagenvorschläge vorgebracht.
Beschluss
Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV werden zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 4, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG zur
Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellenproduktion Prototypen) der BMW AG am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf
keine Einwände bzw. Auflagenvorschläge vorgebracht.
Die Gemeinde hat grundsätzliche Bedenken gegen die nicht emissionsfreie Industrienutzung an diesem Standort in Hauptwindrichtung zu einem Siedlungsgebiet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.04.2023 11:10 Uhr