Bebauungsplan Nr. 49.1 für die "Erweiterung des Friedhofes nach Norden (östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.-Nrn. 700/2 und 702/1)"; Vorstellung der Planung Beauftragung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Seit dem Aufstellungsbeschluss erfolgten Abstimmungen mit der Friedhofsverwaltung, dem Baubetriebshof sowie dem Ordnungsamt.

Ziel war es, die Fl.-Nr. 700/2 unabhängig von der nördlich angrenzenden Fl.-Nr. zu entwickeln und als 1. Bauabschnitt so schnell als möglich umzusetzen.

Die Überplanung erfolgt bis zum Kreuzungsbereich Plieninger Straße / Am Hanselbrunn. In diesem Bereich wird eine „öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

Das Ergebnis liegt nunmehr vor und wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Ringerschließung (ausreichend breit für Pflege durch BBH sowie für Fahrzeuge der Bestattungsunternehmen), höchstmögliche Anzahl an Urnenerdgräbern sowie Anbindung an den bestehenden Friedhof.

Im bestehenden Friedhof würde die Möglichkeit bestehen, an der Ostseite (zum Endbachweg hin) Standorte für Urnenstelen zu schaffen.

Hinweis der Verwaltung:
Nachdem dringend Urnenerdgräber benötigt werden, wird das Büro Bauer auf der Grundlage der vorgelegten Planung, 1. Bauabschnitt, mit der Eingabeplanung beauftragt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorentwurf in der Fassung vom 21.05.2021 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, negativ, da bauliche Eingriffe durch Wege- und Gräber entstehen

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Nein: Bestattungswesen ist Pflichtaufgabe der Gemeinde

Beschluss

Dem Vorentwurf in der Fassung vom 21.05.2021 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Das Büro Bauer Landschaftsarchitekten wird für den 1. Bauabschnitt mit der Eingabeplanung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2023 11:10 Uhr