Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für eine AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung)";
Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 07.03.2024 (TOP 4.1) vorberaten.
Insoweit wird auf die Beschlussvorlagen / Sitzungsniederschrift verwiesen.
Zur bestehenden Hochspannungsleitung wurde von Seiten der Planer im Rahmen der Fachstellenbeteiligung eine Stellungnahme eingeholt. Als Ergebnis wurde von der Bayernwerk Netz GmbH folgendes mitgeteilt:
Im Planungsbereich befindet sich die 110-kV-Freileitung Neufinsing – Vaterstetten, Ltg.Nr. J293, der Bayernwerk Netz GmbH. Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden und insbesondere die gemäß einschlägiger Vorschriften erforderlichen Mindestabstände zwischen Bauwerksteilen, Verkehrswegen usw. und unseren Anlagen eingehalten werden.
Beschlussvorschlag
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.03.2024 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
nein
Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch eine AGRI-PV-Anlage untersucht / erforscht werden.
Beschluss
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.03.2024 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2024 21:37 Uhr