Finanzangelegenheiten der Gemeinde; Grundsteuerreform - Anpassung des Hebesatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.10.2024 ö beratend 2
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Auf den Vortrag in der HAFA-Sitzung am 08.10.2024 wird verwiesen.

Seit dem 09.10.2024 sind keine neuen Daten eingegangen, die zu einer anderen Betrachtung führen. Entsprechend zu den Ausführungen in der HAFA-Sitzung am 08.10.2024 wird ein Hebesatz von 505 vorgeschlagen, um die Aufkommensneutralität zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Poing (Hebesatzsatzung) wird in der beiliegenden Fassung gemäß des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Poing (Hebesatzsatzung) wird in der beiliegenden Fassung gemäß des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 22:53 Uhr