Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 5 Quartier 8; Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.03.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die GWG Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eG beabsichtigt, auf den Flur-Nrn. 3219 und 3221 in einem 1. Bauabschnitt 19 geförderte Mietwohnungen, davon ein Reihenhaus mit 3 Einheiten für den Einrichtungsverbund Steinhöring, zu errichten. Entsprechend der aktuellen Nachfrage werden in Poing wie im übrigen Landkreis Ebersberg mehrheitlich kleine Wohnungstypen benötigt, weshalb nur 1, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen errichtet werden. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei erstellt und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
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Mit Schreiben vom 10.02.2016 beantragt die GWG einen Baukostenzuschusses in Höhe von 110.000 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landkreis Ebersberg wird ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.

Ein entsprechender Baukostenzuschuss wurde der GWG auch für die Errichtung von geförderten Mietwohnungen im Quartier 28 im Wohngebiet W 5 gewährt.

Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:

1. Das für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Grundstück kann anderweitig nicht verwendet
bzw. verwertet werden.

2. Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell.

3. Die Gemeinde ist auf Grund anderer Bauvorhaben im Pflichtaufgabenbereich nicht in
der Lage, den Bedarf durch eigene Realisierung zeitnah und bedarfsgerecht zu decken.

4. Die Frage, ob die gemeindliche Realisierung zu ähnlich wirtschaftlichen Ergebnissen
und damit durch sog. rentierliche Schulden erfolgen könnte, war daher nicht weiter zu
prüfen.

5. Die GWG ist ein geeigneter, bekannter und bewährter Maßnahmeträger, der auch hinlänglich
langfristig die soziale Nutzung der Wohnungen sicherstellen kann.

6. Vergaberechtliche Hindernisse liegen nicht vor.

7. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die
wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse
bzw. Förderdarlehen ist.

8. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.

9. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven
sozialen Wohnungsbau.

Der Landkreis Ebersberg hat inzwischen mit Schreiben vom 26.02.2016 die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 110.000 Euro zugesagt und festgestellt, dass das Bauvorhaben den Vorgaben der Förderrichtlinien des Landkreises entspricht.

Beschlussvorschlag

Der GWG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 110.000 € gewährt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in 2016 außerplanmäßig genehmigt und sind in 2017 (2. Rate) im Haushaltsplan zu veranschlagen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.

Beschluss

Der GWG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 110.000 € gewährt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in 2016 außerplanmäßig genehmigt und sind in 2017 (2. Rate) im Haushaltsplan zu veranschlagen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die GWG Wohnungsbaugenossenschaft Ebersberg erhält einen Baukostenzuschuss in Höhe von 110.000 € durch die Gemeinde Poing für die Errichtung von 29 geförderten Mietwohnungen.
Die geplanten 1, 2- und 3-Zimmerwohnungen an der Bergfeldstraße werden sämtlich barrierefrei erstellt und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell; die Gemeinde Poing hat zudem ausreichen Einfluss auf die Belegung.

Datenstand vom 22.03.2016 08:01 Uhr