Bauantrag; Erweiterung des EFH FlNr. 1759/7, Propst-Hartl Str.34


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2024:
Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplanes 
„Johann Michael Fischer Straße“.

Hinsichtlich der Dachneigung von 15° ist eine Befreiung von den Festsetzungen notwendig, da im B-Plan eine Dachneigung zwischen 23° und 28° festgesetzt ist.
Aufgrund der flacheren Dachneigung wird die Riegelwirkung gebrochen. Die Ansicht wirkt dadurch leichter.
Die übrigen Festsetzungen sind eingehalten.
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung. Die Befreiung wird unter der Maßgabe erteilt, dass die maximale Tiefe des Anbaus nach Süden 3,80 m analog zur Skizze beträgt. 

Beschluss

Das Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2024 10:36 Uhr