Förderung der kommunalen Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden und interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der gemeindlichen Jugendarbeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Ausgangslage Hintergrund der Zusammenarbeit und Ziele einer interkommunalen Kooperation:
  1. Die erste Jungbürgerversammlung (JBV) in unserer Gemeinde am 28.04.2022 mit anschließenden weiteren Aktionen mit und für Jugendliche in unserer Gemeinde  haben eindrucksvoll das große Interesse der Jugendlichen am Leben in unserer Gemeinde und damit das große Potential für eine eigene Jugendarbeit in unserer Gemeinde aufgezeigt.
An dieser Stelle gilt zunächst besonderer Dank dem Engagement unserer Jugendbeauftragten Martina Weigel, Angela Nusser und Jochen Dotterweich.
  1. In seinem persönlichen Bericht im Gemeinderat in der Sitzung vom 09.06.2022 hat auch der Kreisjugendpfleger Oliver Schulz das große Potential in unserer Gemeinde betont und auch unterschiedliche Modelle und Fördermöglichkeiten für örtliche Jugendarbeit nebst interkommunaler Zusammenarbeit angesprochen. In der JBV wurden gemeinsam mit den Jugendlichen viele Projektideen für unsere Gemeinde gesammelt. Ein zentrales Projekt wäre demnach die Schaffung eines eigenen Jugendtreffs in unserer Gemeinde. Die Einrichtung eines eigenen Jugendtreffs bedarf jedoch einer entsprechenden Vorbereitung und dauerhaften Leitung. Daher sollte für einen solchen erstmalig einzurichtenden Jugendtreff im Rahmen der gemeindlichen Jugendarbeit eine fachlich qualifizierte Person gewonnen werden, die neben der Organisation bzw. Leitung eines Jugendtreffs und aus diesem heraus auch weitere aktive Jugendarbeit in der Gemeinde gestaltet wie z.B. Freizeitmaßnahmen, soziale Integration, Beschäftigung mit sozialen Projekten, Erleben von Gemeinschaft.
In diesem Zusammenhang agieren umliegende Kommunen mit unterschiedlichen Modellen. Häufig werden externe Jugendarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe auf Stundenbasis gebucht. Art und Weise der Betreuung und Umsetzung der Jugendarbeit bleibt dann aber Entscheidung des jeweiligen Trägers. In den gebuchten Stunden der Jugendarbeiter werden auch die administrativen Tätigkeiten ausgeübt und gehen somit im „operativen“ Tätigkeitsfeld verloren. Eine direkte Weisungsbefugnis besteht über das Abbilden der bedarfsorientierten Jugendarbeit hinaus ausdrücklich nicht.
  1. Insbesondere die Gemeinde Priesendorf hat derzeit eine vergleichbare Ausgangs- und Interessenlage für die gemeindliche Jugendarbeit und es hat bereits konstruktiven Austausch zwischen den Jugendbeauftragten und den Bürgermeistern der beiden Gemeinden gegeben.

Durch eine kommunale Zusammenarbeit könnte qualifiziertes Personal für die Organisation und Leitung der gemeindlichen Jugendtreffs gefunden und eingestellt werden. Aufgrund des dann flexibel gestaltbaren Beschäftigungsverhältnisses wäre die Jugendarbeit vor Ort in den Gemeinden individueller und direkter als bei bloßen Stundenbuchung über professionelle externe Anbieter. Es könnte besser auf die Besonderheiten der jeweiligen örtlichen Situation eingegangen werden und es entstünden durch die gemeinsame Beschäftigung erhebliche Synergieeffekte bei der Erarbeitung von Konzepten für die Jugendarbeit sowie bei der Planung und Durchführung von Projekten. Aufgrund der individuell und flexibler gestaltbaren Einsatzweise der Fachkraft, ließe diese Vorgehensweise die kommunale Jugendarbeit mit qualitativem Mehrwert gestalten.  Zudem könnten Gemeinden im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit eine Förderung durch den Freistaat Bayern über die „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ erhalten.

  1. Förderung der (inter-)kommunalen Jugendarbeit
  1. Der Landkreis Bamberg fördert kommunale Jugendarbeit über die „Richtlinie für professionelle Jugendarbeit“, wenn
  • die Kommune/Kommunen mit einem freien Träger einen Vertrag über professionelle (aufsuchende) hauptamtliche Jugendarbeit abgeschlossen hat, der eine Laufzeit von mindestens einem Jahr hat
  • vor Vertragsschluss eine Bestandsaufnahme der örtlichen Jugendarbeit erfolgt ist bzw. bei Gemeinden, die bereits in der Förderung sind, eine aktuelle Bestandsaufnahme mindestens alle 4 Jahre erfolgt 
  • vor Vertragsschluss unter Einbeziehung des Kreisjugendpflegers und des Jugendhilfeplaners ein individuelles Konzept für die Gemeinde einschließlich einer Zielbeschreibung für die künftige hauptamtliche Jugendarbeit erarbeitet wurde
  • eine Teameinbindung des/der vor Ort in der professionellen Jugendarbeit Tätigen gewährleistet ist 
  • das Projekt flexibel an den besonderen Bedürfnissen der Gemeinde ausgerichtet ist und hierfür Problemlösungen anbietet 
  • die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit auf Gemeindeebene durch das Projekt nicht beeinträchtigt wird 
  • das Projekt präventive Maßnahmen beinhaltet, die dazu beitragen, dass kostenintensive Jugendhilfemaßnahmen verhindert werden können 
  • eine enge Vernetzung mit den vor Ort bestehenden Strukturen sowie eine Kooperation mit anderen Professionen, dem Kreisjugendamt und dem Kreisjugendring erfolgt 
  • der Gemeinde keine Förderung von anderer Seite gewährt wird. 


  1. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen und Vorlage des jeweiligen Vertrags, der Bestandsaufnahme, der Konzeption mit Zielbeschreibung sowie jeweils zum Ablauf eines Projektjahres eines entsprechenden Sachstandsberichts mit einer detaillierten Abrechnung werden die nachgewiesenen Jahrespersonalkosten der gemeindlichen Jugendarbeit mit professioneller Unterstützung wie folgt gefördert: 
  • im 1. Jahr 30 v.H. 
  • im 2. Jahr 20 v.H. 
  • ab dem 3. Jahr 10 v.H. 
  1. Um die Förderung des Landkreises für das gemeinsame Projekt erhalten zu können, muss zunächst das Prinzip der sog. „freien Trägerschaft“ abgebildet werden. Die Trägerschaft könnte ein neu zu gründender Verein zur „Kommunalen Jugendarbeit in den Gemeinden Pommersfelden und Priesendorf“ übernehmen. Zum Beispiel betreibt die Gemeinde Oberhaid dieses Modell bereits seit dem Jahr 2003. Satzung und Kooperationsvereinbarung liegen bereits als Muster vor. Ebenso wurde schon die Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme der jeweils örtlichen Jugendarbeit abgestimmt. Eine erforderliche Zielbeschreibung erschließt sich aus dem Konzept für die künftige hauptamtliche Jugendarbeit (das individuelle pädagogische Konzept des Trägers für die offene Jugendarbeit wird zuerst mit beiden Gemeinden auf Grund der Bestandsaufnahme in den Gemeinden erstellt und die Feinheiten dann mit dem Kreisjugendpfleger abgestimmt).
  2. Im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit können Gemeinden eine Förderung durch den Freistaat Bayern über die „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ beantragen. Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte gewährt. Gegenstand der Förderung sind Ausgaben, die notwendig sind, um Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit vorzubereiten und durchzuführen. Hierzu zählen auch Dienstleistungen durch Dritte (zum Beispiel Beratung, Moderation, Gutachter- und Planungskosten), Sachmittel und Ausstattung und projektbezogene Personalaufwendungen. Laufende Personal- und Sachkosten können in einer Einführungs- und Pilotphase einzelfallbezogen anerkannt werden. Als Regelzuwendung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojekts wird eine Zuweisung in Höhe von bis zu 50. 000 ,-Euro gewährt, jedoch maximal 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt das Projekt einer kommunalen Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden. Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Jugendbeauftragten die nächsten Schritte hin zu einer kommunalen Jugendarbeit in Kooperation mit der Gemeinde Priesendorf zu veranlassen und den Gemeinderat jeweils zeitnah über den Stand des Projekt zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2023 12:16 Uhr