- Zum 01.02.2023 ist das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft getreten.
Die wichtigste Neuregelung darin sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern lauten sie: 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032. Das bedeutet, bis dahin muss etwa zweieinhalb Mal so viel Platz für Windräder reserviert werden wie heute.
Die Regionalen Planungsverbände müssen das Windkraft-Gesetz umsetzen. Zuständig sind die 18 regionalen Planungsverbände in Bayern, in denen Kommunen, Landkreise und die Bezirksregierungen vertreten sind.
In der Gemeinde Pommersfelden ist noch keine Fläche als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen.
Die Gemeinde Pommersfelden gehört zum Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.
Daher hat die Gemeinde von dort eine erste Potentialanalyse für das Gemeindegebiet angefordert.
Auf dieser Grundlage kann nun das Gemeindegebiet betrachtet und etwaige Vorschläge für Vorranggebiete an den Regionalen Planungsverband übermittelt werden.
Dieser Sachverhalt wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 15.12.2023 erläutert und zu dieser Sitzung bereits die dort beigefügten Anlagen (Email-Korrespondenz, Potentialflächenkarte, Schreiben des Planungsverbands) übermittelt. Zur Meidung von Wiederholungen wird auf diese verwiesen.
- Die Gemeindeverwaltung hat in der Sitzung vom 15.12.2022 vorgeschlagen, zur Betrachtung des Gemeindegebiets eine interne Arbeitsgruppe zu bilden. Diese Arbeitsgruppe könnte dann Vorschläge für Vorranggebiete erarbeiten. Diese Vorschläge sollten dann wiederum erst nach vorheriger Behandlung im Gemeinderat an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West übermittelt werden. Entsprechend wurde in der Sitzung vom 15.12.2022 folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Zur Ermittlung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen wird eine Arbeitsgruppe aus folgenden Personen gebildet: GRM Klaus Escher, GRM Karin Uri, GRM Roland Seubert, GRM Jochen Dotterweich und GRM Markus Vogel. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt auf Grundlage der Potentialflächenkarte des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West Vorschläge für den Gemeinderat zu erarbeiten.
- Die oben genannte Arbeitsgruppe des Gemeinderats hat sich am 21.02.2023 im Rathaus Pommersfelden getroffen und erste grundsätzliche Betrachtungen und Abwägungen zum weiteren Vorgehen vorgenommen.
Im nächsten Schritt wird nun Anfang März im Rathaus Pommersfelden ein persönlicher Termin mit dem federführend zuständigen Mitarbeiter vom Regionalen Planungsverband Oberfranken stattfinden.
Im weiteren Schritt soll dann auch noch Kontakt mit den Nachbargemeinden aufgenommen werden, um zu eruieren, ob und in welchem Umfang möglicherweis auf deren Gebiet Planungen für Windkraftanlagen im Raume stehen und falls ja, inwiefern solche Planungen gegebenenfalls sinnvollerweise gemeindegebietsübergreifend koordiniert werden könnten.
Über die Ergebnisse der Gespräche soll das Gemeinderatsgremium abschließend informiert werden, um sodann auf dieser Grundlage im Gremium die weiteren Entscheidungen für und wider von Vorranggebieten auf dem Gemeindebiet bzw. deren Lage treffen zu können.