Widmung der neu gebauten Ortsstraße "Sambacher Neuberg" im Baugebiet Hofleite II Sambach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die neugebauten Straßen im neuen Baugebiet „Hofleite II“ in Sambach sind gem. Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 47 Abs. 2 BayStrWG unverzüglich zu widmen. Mit der Widmung erhalten die Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße mit den damit einhergehenden Rechtsfolgen (z.B. Gemeingebrauch, Regelung der Straßenbaulast). In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.09.2023 ist der Widmungsbeschluss für die neu gebaute Ortsstraße „Sambacher Neuberg“ noch einzuholen. 
Die Widmungsvoraussetzungen liegen vor – die Gemeinde Pommersfelden hat das Eigentum an den entsprechenden Flächen erworben und die neu gebaute Straße ist ordnungsgemäß hergestellt. Gemäß der Einteilung in die verschiedenen Straßenkategorien soll die Straße „Sambacher Neuberg“ als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet werden. 

Beschluss

Die neugebaute Ortsstraße „Sambacher Neuberg“, FlurNr. 332, Gem. Sambach wird vom Anfangspunkt an der nördlichen Grenze der bisher namenlosen Ortsstraße in Sambach, FlurNr. 333/1, Gem. Sambach bei km 0,000 bis zum Endpunkt an der Einmündung in den landwirtschaftlichen Weg FlurNr.  333/0, Gem. Sambach bei km 0,121 als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Pommersfelden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 10:23 Uhr