Jahresrechnung 2018; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 01.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 01.10.2019 | ö | 4.2 |
Beschluss
b) Entlastung der Jahresrechnung
Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 19.09.2019 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2018 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2019 09:48 Uhr