Gemeinsames Kommunalunternehmen Haßberge; Auswirkungen des § 2 bUStG; Beschlussfassung weitere Zusammenarbeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.10.2019 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Sachverhalt und die fiktive Mehrkostenberechnung zur Kenntnis genommen und beschließt, grundsätzlich an einer Fortführung der Arbeitsübertragung an das gemeinsame kommunale Kooperations- und Serviceunternehmen (gKU) Haßberge über den 01.01.2021 hinaus festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Durch die notwendige Umsetzung des neuen § 2 b UStG sind Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung künftig unter bestimmten Voraussetzungen  umsatzsteuerpflichtig. Dies hat ab 01.01.2021 auch Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse, die über das gemeinsame kommunale Kooperations- und Serviceunternehmen (gKU) Haßberge laufen. Der Gemeinderat hat dies zur Kenntnis genommen und beschlossen, weiterhin an einer Fortführung der Arbeitsübertragung an das gKU Haßberge festzuhalten.

Datenstand vom 07.11.2019 09:48 Uhr