Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 05.05.2020 | ö | informativ | 1 |
Öffentlichkeitsarbeit
Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder sind gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der ersten öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Folgende Gemeinderatsmitglieder haben vor dem 1. Bürgermeister Bäuerlein den Eid geleistet:
Eidesformel:
„Ich schwöre/gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre/gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe.)“
Datenstand vom 08.02.2021 17:00 Uhr