Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bürgermeister der Gemeinde Rauhenebrach, Herrn Matthias Bäuerlein, gemäß Art. 2 Abs. 3 AGPStG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten des Standesamts Eltmann zu bestellen.
Der Aufgabenbereich als Standesbeamter ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt. Der Tätigkeitsbereich als Standesbeamter mit eingeschränktem Aufgabenbereich ist auf das Gebiet der Gemeinde Rauhenebrach begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der 1. Bürgermeister, Herr Matthias Bäuerlein, wurde mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten des Standesamts Eltmann bestellt. Sein Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt und sein Tätigkeitsbereich auf das Gebiet der Gemeinde Rauhenebrach begrenzt.

Datenstand vom 08.02.2021 17:00 Uhr