Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den 2. Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 19.05.2020 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung nach Art. 53 und 54 KWBG für den zweiten Bürgermeister Alfred Bauer auf monatlich 252,00 € festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2020 15:53 Uhr