Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den 2. Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung nach Art. 53 und 54 KWBG für den zweiten Bürgermeister Alfred Bauer auf monatlich 252,00 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2020 15:53 Uhr