Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den 3. Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung nach Art. 53 und 54 KWBG für den dritten Bürgermeister Alexander Hoppert auf monatlich 124,07 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2020 15:53 Uhr