Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den 3. Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 19.05.2020 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung nach Art. 53 und 54 KWBG für den dritten Bürgermeister Alexander Hoppert auf monatlich 124,07 € festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2020 15:53 Uhr