BV-Nr.: 18/2020, Ausbau des Dachgeschosses, Überdachung eines Freisitzes und des Stauraumes vor der Garage in Wustviel
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
BV-Nr.: 18/2020
Bauvorhaben: Dachgeschossausbau, Überdachung des Freisitzes und des Stauraumes
Baugrundstück: Fl.Nr. 259/10 Gem. Wustviel (Geusfelder Straße 9)
Bauherrin: Kuznik Edith, Sentaweg 16, 45892 Gelsenkirchen
Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, zum Bauantrag als auch zum Antrag auf Abweichung von der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Grenzbebauung und der Abstandsflächen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Friedhof Wustviel, wird wie beantragt, befreit hinsichtlich
- Dachneigung
- Überschreitung der Baugrenze nach Norden
- Überschreitung der Grundflächenzahl
Mit der Überbauung des Stauraumes vor der Garage besteht Einverständnis, da die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht bzw. nur in sehr geringem Maße beeinträchtigt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Bauantrag mit Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Friedhof Wustviel und auf Abweichung von den Vorschriften der Bayer. Bauordnung für einen Dachgeschossausbau und der Überdachung des Freisitzes und des Stauraumes vor der Garage in Wustviel.
Datenstand vom 08.02.2021 17:01 Uhr